Anrechnung Gebühren

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Venus86
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#1

29.06.2009, 12:21

Hallo! Habe hier eine Sache wo eine Geschäftsgebühr, dann eine Verfahrensgebühr für den MB nach 3305, eine Verfahrensgebühr nach 3100 und eine Terminsgebühr nach 3104 entstanden sind. Wie ist das jetzt mit der Anrechnung? Wenn ich das so in unser Programm eingebe zeigt er mir einmal eine Anrechnung der halben Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nach 3305 und dann noch einmal Gebührenbegrenzung, § 15 Abs. 3 RVG bei der Verfahrensgebühr nach 3100. Ist das so richtig?
Micsi11
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#2

29.06.2009, 12:31

Die MB-Gebühr wird voll auf die Verfahrensgebühr angerechnet (sofern identischer Streitwert).

Und die Verfahrensgebühr ist hälftig zu kürzen wegen der 1,3 Geschäftsgebühr. Also:

1,3 Geschäftsgebühr
0,65 Verfahrensgebühr

Rechne mal von Hand nach, was rauskommst und dann schau, was dein Programm sagt.
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nephele
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#3

29.06.2009, 12:41

die 20 euro auslagen bleiben vom MB aber stehen, also gibt es die auslagenpauschale 2 x :)
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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Venus86
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#4

29.06.2009, 13:02

Dankeschön!
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lady_lydili
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#5

29.06.2009, 13:08

du rechnest auf die 0,5 Nr. 3305 eine 0,5 geschäftsgebühr an un dann auf die "normale" verfahrensgebühr nr. 3100 den rest, also 0,15...
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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Micsi11
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#6

29.06.2009, 18:12

du rechnest auf die 0,5 Nr. 3305
Warum eine 0,5 bei 3305? Die ist doch 1,0.
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sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
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#7

30.06.2009, 19:47

Warum eine 0,5 bei 3305? Die ist doch 1,0.
Richtig. Das wäre nur der Fall, wenn ihr Antragsgegner seid, dann wäre es aber die Nr. 3307.

Deine Rechnung muss wie folgt aussehen:

1,3 GG Nr. 2300
Auslagenpauschale
USt

1,0 VG Nr. 3305
./. 0,65 GG Nr. 2300
Auslagenpauschale
USt

1,3 VG Nr. 3100
./. 1,0 VG Nr. 3305
12, TG Nr. 3104
Auslagenpauschale
USt
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Bella-Sara
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#8

31.08.2009, 09:11

nephele hat geschrieben:die 20 euro auslagen bleiben vom MB aber stehen, also gibt es die auslagenpauschale 2 x :)
kann mir mal jemand sagen wo ich das "geschrieben" finde? ich muss es nämlich dem AG gegenüber erläutern warum ich AP voll bekomme . . .
gkutes

#9

31.08.2009, 10:46

du findest es nirgends geschrieben, dass pte angerechnet werden. deswegen bleiben sie bestehen.
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ReNoStar79
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#10

31.08.2009, 11:22

Ich schließ mich einfach mal an: Erstmal stimme ich gkutes zu. Und dann: der gegnerische RA hat VerfG + TermG + PTE abgerechnet. Dann kam eine RZV und er berechnet eine EingG + PTE. Die 2. fällt doch aber gar nicht mehr an, oder?
[color=#8040FF][font=Comic Sans MS][size=75][align=justify][i][b]Die Grenze zwischen Himmel und Hölle war von Unbekannten beschädigt worden. Der Teufel schickt folgendes Telegramm an die Engel: "Unsere Rechtsanwälte hier unten meinen, dass der Himmel die Reparatur vornehmen muss." Die Engel antworten: "Müssen wir wohl. Können nämlich hier oben keinen Rechtsanwalt finden..."[/b][/i][/align][/size][/font][/color]
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