GV zur Zwangsräumung beauftragen

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
LisaLilly
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 7
Registriert: 30.03.2009, 17:59

#1

25.06.2009, 08:24

Guten Morgen,

ich wurde von meiner Chefin gebeten den GV zur Zwangsräumung zu beauftragen. Doch ich weiß nicht wie ich das machen soll.

Kann mir jemand helfen?

Danke schon mal im Voraus.
Heike19
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 423
Registriert: 16.07.2007, 14:47

#2

25.06.2009, 08:50

Das ist eigentlich ein ganz normaler ZV-Auftrag nur mit dem Antrag:

"die Zwangsräumung der in Ziffer .... des vorgenannten .... urteils näher bezeichneten ..... (Wohnung oder Geschäftsräume) durchzuführen."

Drunter schreibe ich noch:

"Für eine baldige Mitteilung des angesetzten Räumungstermins wäre wir dankbar. Im übrigen wird um Abschrift des Räumungs- und Pfändungsprotokolls gebeten."
LG Heike19
refa22
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 26
Registriert: 28.04.2009, 16:09
Wohnort: Vogtland

#3

25.06.2009, 08:52

Zwangsräumungsauftrag

In Sachen

Frau
-Gläubigerin-
Prozessbevollmächtigte:

gegen

Herrn -Schuldner-

wird anliegende vollstreckbare Ausfertigung des Versäumnisurteils (Az. ) des Amtsgerichts ….vom ….. überreicht mit dem Auftrag,

die Wohnung in Straße Hausnr. in PLZ Ort, genaue Bezeichnung Objekt wie im Urteil zu räumen und an die Gläubigerin herauszugeben.

Ferner wird beantragt, die Kosten, die durch diesen Auftrag erwachsen,

€ 0,3 Verfahrensgebühr gemäß §13 RVG + Nr.3309 VV
€ Auslagenpauschale gemäß Nr.7002 VV
€ 19% USt. gemäß Nr.7008 VV

€ Gesamtbetrag

sowie die weiteren Kosten im Wege der Zwangsvollstreckung (Sach- und Taschenpfändung) beizutreiben.
Wir bitten um kurzfristige Terminsmitteilung.
Es wird zudem um Rückgabe des Titels nach Erledigung des Auftrages gebeten.

Mit freundlichen Grüßen



Rechtsanwalt



Also das ist jetzt mal mein Vorschlag für eine ganz normale Räumung. Bei Besitzeinweisung oder Räumung mit Pfändung musste du allerdings noch anders schreiben.
Ob das so in Ordnung ist, kann ich jetzt nicht genau sagen aber vielleicht hat ja noch jemand einen Tip, also bei mir ging es bisher immer so, bin da auch nach meiner Lehre ins kalte Wasser gesprungen!
Hast du vielleicht ein Formularbuch für Schriftsätze im Zivilrecht oder schon Vorlagen im PC?
LisaLilly
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 7
Registriert: 30.03.2009, 17:59

#4

25.06.2009, 10:29

Vielen Dank für eure schnellen Antworten
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#5

25.06.2009, 13:53

Und bitte nicht vergessen, dass Streitwert für den Auftrag die Netto-Kaltmiete x 12 Monate ist. Wenn Du gleichzeitig noch einen ausgeurteilten Betrag beitreiben willst, dann kommt diese Forderung noch zu dem Räumungswert hinzu.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Antworten