ich habe angst:(

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Sibel

#1

19.11.2006, 17:06

Hallo Ihr Lieben!

Ich schreibe morgen ne klausur und habe auch sehr viel gelernt nur jetzt habe ich das problem, dass ich es nicht schaffe, weil ich total durcheinander komme :cry:

Ich weiss nichts mehr oh man und wir dürfen noch nichtmal das BGB benutzen ich verstehe das ganze nicht.

Meine Frage ist

Was wird zu Anfangsvermögen gerechnet und was beim Endvermögen?

Schenkungen und Erbschaften werden doch zu AV gerechnet und verschwendetete gelder werden zum EV hab ich recht oder nicht wir haben darüebr gar nichts geschrieben

hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee

mfg

'Sibel
Gast

#2

19.11.2006, 18:06

anfangsvermögen sind der besitz zum zeitpunkt der eheschließung (niemals unter 0), schenkungen und erbschaften im laufe der ehe und das endvermögen der besitz am ende der ehe, verschwendete gelder, sinnlose schenkungen (zb. EM schenkt geliebten kurz vor scheidung einen sportwagen)...
Gast

#3

19.11.2006, 19:55

Hey,
mach Dich nicht so verrückt. Das packste schon :)
*erstmal einen Beruhigungstee hinstellt*

Viel Glück morgen.
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Sunny
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1184
Registriert: 29.05.2006, 10:35

#4

19.11.2006, 20:25

Wünsch Dir auch ganz viel Glück für Morgen.

*ganzfestdiedaumendrückt*
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