Zustellung des Vergleichs

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samara
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#1

19.06.2009, 12:01

Hi! Ich muss für die bevorstehende ZV einen Vergleich von Anwalt zu Anwalt zustellen. Übersende ich dafür dem gegnerischen RA die vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs selbst oder die beglaubigte Abschrift davon??? HILFE!!!
jujo
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#2

19.06.2009, 12:04

Hi.
Ja den Vergleich musst du zustellen. du machst eine beglaubigte kopie und fügst eine zustellkarte bei, durch die die zustellung bescheinigt wird.
JonesJess
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#3

19.06.2009, 12:09

Nur eine Beglaubigte Abschrift mit Zustellkarte hinschicken. Würdest Du die vollstreckbare Ausfertigung aus der Hand geben, würde sich die Gegenseite ja mal so richtig drüber freuen! :wink:
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
Mops
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#4

19.06.2009, 12:43

Man kann aber auch den GVZ mit der Zustellung und sofort anschließenden ZV beauftragen. Da freut sich der Schuldner sicher.
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Bino
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#5

19.06.2009, 16:54

Würdest Du die vollstreckbare Ausfertigung aus der Hand geben, würde sich die Gegenseite ja mal so richtig drüber freuen!
Genau, bloß nicht das Original wegschicken.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
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lass es mich tun - und ich werde es behalten.
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kitte-kat
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#6

19.06.2009, 16:59

na, dann hab ich heute als alter hase wieder mal was dazu gelernt :) ich verschicke immer original und beglaubigte kopie... wir haben aber keine zustellkarte, sondern fertigen immer nen stempel auf kopie und original. kenn das gar nicht anders :patsch
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Bino
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#7

19.06.2009, 17:15

Das ist ja in dem Sinne auch nicht verkehrt, aber Du könntest mal Pech haben, wenn der Gegner das Original nicht wieder rausrückt, und da eine Zustellung einer begl. Abschrift reicht, geht man damit das Risiko gar nicht erst ein.
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(Konfuzius)

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kitte-kat
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#8

19.06.2009, 17:57

da hatten wir sogar jetzt in einer sache. der blööö..... anwalt. wir haben dem die herausgabeklage angedroht, nur weil er die widerrufsfrist für den arbeitsgerichtlichen vergleich verpatzt hat.
dämel, da könnt ich mich jetzt noch drüber aufregen. da ging es um einige tausend euro. .

in dem sinne, genug aufgeregt heute..schönen feierabend ihr lieben
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Soenny
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#9

19.06.2009, 19:44

Von Anwalt zu Anwalt kann auch per Telefax zugestellt werden ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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