Brauche dringend eine Lösung von Euch

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Gast

#1

16.11.2006, 11:10

Hallo ich habe mal eine frage und hoffe dass ich hier richtig bin un das ihr mir wieter helfen könnt.

habe gestern meine HGB Arbeit wieder bekommen und ne heftige diskussion mit meiner lehrerin gehabt.

am besten schreibe ich euch mal die aufgabenstellung

Paul Kunz, einen Mitarbeiter der Holzbau AG, ist vor 2 Monaten die prokura entzogen wurden. grund für diesen widerruf waren einige durch ihn getätigte verlustreiche vertragsabschlüsse. bisher wurde allerdings versäumt die Prokura aus dem handelsregister zu löschen. in dieser situation wird herrn kunz ein äußerst günstiger posten leimholz von der Firma fritsch OHG angeboten, den die Holzbau AG eigentlich dringend benörigt um terminsaufträge fristgerecht erfüllen zu können. in dem glauben, im interesse des Unternehmens zu handeln, wird das Leimholz von Paul Kunz für die Holzbau AG gekauft. als der Gesellschafter der Unternehmung von dem Geschäft erfahren, verlangen sie, dass der kauf rückgängig gemacht wird.
Lösen sie den fall mit hilfe des HGB!
refana87
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#2

16.11.2006, 11:29

Ich habe zwar kein HGB zur Hand, aber hatte das auch in der Schule. Also ich würde sagen, dass der Kauf nicht rückgängig gemacht werden kann, weil die Prokura noch im HR eingetragen ist und der Verkäufer sich auf das HR beziehen kann. Anders wäre es, wenn dem Verkäufer mitgeteilt worden wäre, dass die Prokura erlischen wird und er trotzdem den Vertrag mit dem Prokuristen gemacht hätte.
Gast

#3

16.11.2006, 11:46

Mir schwirrt das auch so im Hinterkopf. Das irgendwas mit negativer Publizität zu tun. Solange eine einzutragende Tatsache nicht eingetragen und bekannt gemacht worden ist, kann sie einem Dritten nicht entgegengesetz werden.
Gast

#4

16.11.2006, 11:47

Wie hast du denn den Fall gelöst?
Gast

#5

16.11.2006, 12:14

ich habe geschrieben:

[font=Comic Sans MS] [/font]Die Löschung de prokura aus dem handelsregster ist vom inhaber des handelsgeschäfts anzumelden, gemäß
§ 53 Abs. 3. da eine löschung demnach bisher nicht erfolgte, bleibt die prokura weiter bestehen. das rechtsgeschäft ist somit wirksam und der kann nicht rückgängig gemacht werden.
Gast

#6

16.11.2006, 12:17

der kauf kann nicht rückgängig gemacht werden
Gast

#7

16.11.2006, 12:18

Das ist doch richtig. Der KV kann nicht rückgängig gemacht werden aber die Holzbau AG kann den Kunz schadensersatzpflichtig machen.

Welche Lösung will denn deine Lehrerin haben?
Gast

#8

16.11.2006, 12:21

Es kann aber sein, dass dein Lehrer noch hören wollte, dass die Einträge im Handelsregister dem öffentlichen Glauben unterliegen und dadurch, dass der Eintrag der Prokura noch nicht gelöscht ist, das Rechtsgeschäft wirksam zustande gekommen ist.

Bei den Antworten sind die meist sehr penibel!
Gast

#9

16.11.2006, 12:22

sie hat gemeint, dass die löschung aus dem handelsregister für dritte ist, aber betriebsintern reicht die mündliche entziehung der prokura...

das witzge ist aber, dass sie in der schule sagte, dass der KV rükgängig gemacht werden kann und bei mir hat sie das als richtig abgehackt...
Gast

#10

16.11.2006, 12:23

als ich schrieb das der KV gültig ist
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