Die Berufsausbildung von RA-Fachangestellten

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Andreas

#1

17.05.2005, 14:11

Die Berufsausbildung zum / zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Eine lange Fachbezeichnung - dahinter steckt ein häufig abwechslungsreicher und vielseitiger Job.

Wie der Name schon sagt, besteht die Hauptaufgabe darin, dem Rechtsanwalt bei seiner Tätigkeit zu helfen und ihn zu entlasten.

Kurz gesagt: Man ist die rechte Hand des Rechtsanwalts oder der Rechtsanwältin. Rechtsanwalt und Rechtsanwaltsfachangestellte sind ein Team, das Hand in Hand arbeitet.

Rechtsanwaltsfachangestellte bzw. Bürovorsteher managen die gesamte Büroorganisation. Sie verwalten selbständig Termine, erledigen eigenverantwortlich Schriftverkehr, führen die Fristenverwaltung und stehen - je nach Tätigkeitsgebiet der Anwaltskanzlei - mehr oder minder stark im direkten Kontakt mit anderen Menschen; das sind sehr verantwortungsvolle Aufgaben, denn es geht dabei immer um die Interessen, das Wohl und nicht zuletzt auch häufig um das Geld der Mandanten.

Der freundliche und einfühlsame Umgang mit Mandanten gehört ebenso dazu wie die gelegentliche Härte gegenüber dem Gegner :wink:

In den meisten Kanzleien ist mittlerweile moderne EDV im Einsatz, die die Arbeit stark erleichtert. Nicht selten geht es durchaus turbulent zu - dann heißt es einen kühlen Kopf bewahren und alles im Griff behalten. Langweilig wird der Job jedenfalls nur sehr selten.

Rechtsanwaltsfachangestellte bearbeiten - je nach Aufgabengebiet - auch selbständig Kostenabrechnungen, das Mahn- und Vollstreckungswesen, also die Geldeintreibung :wink: und die Buchhaltung. Bei entsprechender Eignung - es ist wie überall: Du mußt dich ins Zeug legen :roll: - wickeln RA-Fachangestellte auch teilweise die Abrechnung von Unfallangelegenheiten mit Versicherungen ab.

Die Ausbildung zum / zur Rechtsanwaltsfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, diese Zeit zu verkürzen.

Die Ausbildung besteht aus Theorie - dem Berufsschulbesuch - und der Praxis in der Kanzlei.

Mit einer Ausbildung zum / zur Rechtsanwaltsfachangestellten kann man (wohlgemerkt mit etwas Glück und möglichst guten Noten :wink:) in verschiedene Branchen wechseln, z. B. als kaufmännischer Mitarbeiter in Privatunternehmen, aber auch zu Banken und Versicherungen.

Nach einer gewissen Zeit bestehen Fortbildungsmöglichkeiten z. B. zum Gepr. Rechtsfachwirt/in. Hier werden theoretische Kenntnisse vertieft und man erlangt eine Qualifikation, die man als "Leitender Angestellter" bezeichnen kann.
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#2

28.06.2005, 14:19

Eine kleine Ergänzung zu Andreas Ausführungen: :!:

Und nicht zu vergessen die Ausbildung zur Notarfachangestellten. In einigen Bundesländern gibt es eine Kombination aus beiden Berufen u. a. in Berlin. Dies liegt aber daran, in welchem Bundesland man seine Ausbildung macht. In den meisten Bundesländern sind Notariate und Anwaltstätigkeit von einander getrennt. In diesen Bundesländern kann man dann jeweils nur eine Variante erlernen. In Berlin findet man hauptsächlich Anwaltskanzleien und daneben dann auch noch Anwaltsnotariate - das heißt hier ist der RA auch gleichzeitig Notar. Das macht dann das Berufsleben noch interessanter.

Sonnige Grüße aus Berlin

Katja
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