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eilt sehr !

Verfasst: 03.06.2009, 22:12
von Cleopatra
schönen abend an alle.

vor der schriftlichen prüfung muss ya der chef die auszubildende von der arbeit befreien also man darf net arbeiten ...

WO STEHT DAS IM GESETZ ???
dass muss meine freundin ihrem chef bis morgen mitteilen sonst muss sie an dem tag arbeiten #

könntet ihr mir bitte helfen ???

Verfasst: 03.06.2009, 22:20
von Angie-Maus
in meinem Vertrag stand "Der Ausbildende verpflichtet sich, den Auszubildenden (...) für die Teilname daran (Abschlussprüfung) und für den Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen."

Verfasst: 03.06.2009, 22:20
von Soenny
Also 1. ist die Überschrift sehr aussagekräftig :roll: Bitte ändere die mal in "Freistellung vor schriftlicher Prüfung" oder so was.

2. soll deine Freundin mal in ihren Ausbildungsvertrag gucken, da steht das normalerweise auch, sonst § 10 JArbSchG

und 3. gibt es hier eine Suchfunktion :wink1

Verfasst: 03.06.2009, 23:05
von romex
Wirklich keine gute Überschrift! Und ich denke nicht, dass das im Gesetz steht. Wenn Du solch eine Vereinbarung nicht im Ausbildungsvertrag findest, könnte man noch bei der zuständigen Kammer anrufen und mal nachfragen.

Verfasst: 04.06.2009, 05:44
von Soenny
romex hat geschrieben:Und ich denke nicht, dass das im Gesetz steht.
Hier:

http://bundesrecht.juris.de/jarbschg/__10.html

Verfasst: 05.06.2009, 10:57
von Trinity
Ich hab gerade meinen Vertrag nicht zur Hand...

Ich bin schon 22, könnte ich laut Gesetz einen Tag vor der mündlichen (die ist am 17.) freigestellt werden?

Kulanterweise tut er das bestimmt nicht, eher darf ich am Tag davor noch bis 21 Uhr arbeiten oder so :evil:

Verfasst: 05.06.2009, 11:23
von wifey
Da hilft wohl leider nur der Blick in den Vertrag - was da so geregelt ist ;-)

Verfasst: 05.06.2009, 11:28
von butterflybabe
Ich hab gerade meinen Vertrag nicht zur Hand...

Ich bin schon 22, könnte ich laut Gesetz einen Tag vor der mündlichen (die ist am 17.) freigestellt werden?

Nein, § 10 JArbSchg greift nur für Kinder und Jugendliche. Eine gleiche Vorschrift im BBiG ist mir nicht bekannt.

Auch gilt die Freistellung nur für den Tag, der der schriftlichen Prüfung vorangeht.

Verfasst: 05.06.2009, 11:40
von lady_lydili
:zustimm butterflybabe.

du musst auf die kulanz deines chefs hoffen....

Verfasst: 05.06.2009, 12:05
von dutzi
meine Freundin in meiner Klasse damals war auch schon 23 und der Chef hat ihr damals einen Tag vor der Prüfung nicht frei gegeben. Musst aber mal mit deinem Chef sprechen, evtl. ist er ja so nett.