Eine große Frage an alle

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Lichtgeist

#1

02.06.2009, 14:45

Ich (22 Jahre) habe meine Abschlussprüfung jetzt im Mai geschrieben und bin (peinlicher Weise) durchgefallen! :oops:
Ich möchte die Prüfung ein weiteres mal machen (im Januar) würde aber gern das Ausbildungsverhältnis mit der Kanzlei zum 31.07.2009 auslaufen lassen und mich von der Berufsschule abmelden. Die Kosten würde ich für die 2te Prüfung auch selbst tragen, es geht nur darum ob dies überhaupt möglich ist.
Nochmal kurz gefasst: Abschlussprüfung machen ohne die Berufsschule zu besuchen und nicht in der Kanzlei zu arbeiten!!

Und wo kann man das beantragen/melden :?:

Für eure Hilfe wäre ich euch super dankbar!!!!
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M.arinchen
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#2

02.06.2009, 14:51

Da würde ich mich direkt an die für dich zuständige Rechtsanwaltskammer wenden.
Wenn einer es weiss, dann die.
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Lichtgeist

#3

02.06.2009, 15:07

Hab ich schon gemacht aber da meldet sich niemand!
Per e-mail und wenn ich anrufe... :(
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sunny84
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#4

02.06.2009, 15:08

Jepp, würd ich auch sagen. Sprich mit der RA-Kammer. Die müssten dir da auf jeden Fall weiterhelfen können.
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olga2009
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#5

02.06.2009, 15:11

Einfach dran bleiben, manchmal dauert die Bearbeitung eben etwas länger. Ansonsten könntest du doch einfach mal einen Brief an die RA-Kammer schicken. Die analoge Post wird meistens etwas ernster genommen als die digitale Variante ;)
Krissie
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#6

03.06.2009, 12:35

Soweit ich weiß, kann man die Prüfung nur nochmal machen, wenn man die Berufsschule besucht. Kanzleianwesenheit ist kein muss. Aber Schule muss sein. Zumindest hab ich das so mitbekommen.
Mary
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#7

03.06.2009, 12:47

Schau mal bei Deinem zuständigen ReNo Verein nach. Die bieten Kurse an.
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