Ich habe heute folgende Frage:
Ich muss einen Wegnahme- und ZV-Auftrag machen. Uns liegt ein Titel vor, worin es nur um die Herausgabe bestimmter Sachen geht. Ich würde diesen gerne in einem Schriftsatz formulieren. Darf ich hier ganz normal die 0,3 Gebühr Nr. 3309 mit im Schriftsatz aufnehmen?
Hat auch irgend jemand eine Vorlage hierfür?
Vielen Dank!
Wegnahme- und ZV-Auftrag
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- gabrielle
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ja klar kannst du das so machen. Die Formularmäßigkeit der ZV-Aufträge wird nur der Einfachheit halber benutzt, es herrscht jedoch kein Formularzwang. An Deiner Stelle würde ich einen ganz normalen ZV-Auftrag nehmen, der wird wenigstens auch von der Software entsprechend von den Gebühren her berechnet und fügst einfach das ein, was der GVZ pfänden soll. Diese Passagen, die abweichend vom normalen ZV-Auftrag sind, würde ich sodann gelb markieren, damit der GVZ ein besonderes Augenmerk auf die zu pfändenden Sachen hat.
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Hallo Gabrielle
Lieben Dank für Deine Antwort. Du hast mir sehr geholfen. Ich bin erst seit kurzem wieder dabei. War die letzten Jahre in Elternzeit und deshalb teilweise etwas verunsichert. Was früher kein Thema war, hinterfrage ich jetzt lieber.
Lieben lieben Dank. Vielleicht "begegnen" wir uns ja wieder einmal im Forum
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