rechtsmittel gegen beschluss!

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jojo
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#11

22.03.2010, 11:07

Sorry, da bin ich auch überfragt...
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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cjdenver
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#12

22.03.2010, 11:11

haben voll viele und ich hab von diesen ganzen Sachen überhaupt keine Ahnung...
na wie gut dass der mandant das nicht weiß :lol:

jedenfalls gibts im Spruchverfahren grundsätzlich keine dritte Instanz. Nach altem FGG-Recht generell nicht, und nach neuem FamFG-Recht nur, wenn sie vom OLG zugelassen wird. Steht aber auch direkt in § 70 FamFG...

Gruß,

Chris
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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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dutzi
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#13

22.03.2010, 11:34

haben voll viele und ich hab von diesen ganzen Sachen überhaupt keine Ahnung...
na wie gut dass der mandant das nicht weiß
Der Mandant selber kümmert sich viel auch um die Schriftsätze, allerdings müssen wir die Fristen notieren...

Ich muss ehrlich sagen, dass ich bevor ich hier so ein Verfahren hatte, noch nie zuvor von solchen Verfahren was gehört hab. Teilweise werden diese ja auch mit anderen Nr. abgerechnet! Das wusste ich vorher auch net...
Ich hasse diese Sachen! Sind ja auch immer so wenig Beteiligte :wink: :roll:
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cjdenver
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#14

22.03.2010, 12:55

Hehe, jaja, die lieben Spruchverfahren. Wir haben grad eins mit mehr als 300 Beteiligten, das macht Spass ;)

Ach, dann ists bei euch auch so dass der Mandant den SS schreibt und ihr nur den Stempel draufsetzt? Kommt bei den Angelegenheiten ja häufiger vor als man meinen möchte ;)
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#15

22.03.2010, 13:01

Wir haben grad eins mit mehr als 300 Beteiligten, das macht Spass
Ahja ihr seid wahrscheinlich einer von den Beteiligten auch ;) Jaja, haben da leider mehrere mit unzählichen Beteiligten :roll: Bis man da immer erstmal den eigenen Mandanten dann auch gefunden hat...
Ach, dann ists bei euch auch so dass der Mandant den SS schreibt und ihr nur den Stempel draufsetzt?
Ja so ist viel bei uns. Bei euch auch?
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Manuel
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#16

25.06.2018, 10:05

dutzi hat geschrieben:Hierzu mal eine Frage:
Hatten einen Beschluss. Gegen diesen haben wir sof. Beschwerde eingelegt. Nun wieder Beschluss in dem steht: "Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller werden zurückgewiesen." Kann man gegen diesen Beschluss jetzt auch wieder sof. Beschwerde einlegen?
Ich frage hier auch noch mal nach, weil ich mir unsicher bin.

Das AG hat in einem Ermittlungsverfahren (Js-Az.) unserer Beschwerde gegen einen Beschluss nicht abgeholfen. Muss ich da jetzt noch eine weitere Frist (erneute sof. Beschwerde o.ä.) notieren oder ist hier der von Jojo genannte Schicht im Schacht?
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Adora Belle
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#17

25.06.2018, 10:20

Wenn nicht abgeholfen wurde, dann geht die Beschwerde doch jetzt erst ans Beschwerdegericht? Dortige Entscheidung ist dann Schicht im Schacht, soweit nicht §310 StPO greift.
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