Frage zur Berichtsheftführung

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kaddy18=)
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#1

13.05.2009, 15:13

Hallo,

Bin im ersten Ausbildungsjahr und hab kein Plan, was in das Berichtsheft gehört und was nicht. Muss es monatlich schreiben und die zuständige Anwaltskammer ist Koblenz.

Reicht es, wenn ich eine Tätigkeit näher erläutere die ich den Monat gelernt hab, oder muss ich Schreiben, was ich so im Allgemeinen jeden Tag gemacht hab? Habe schon mal ein paar Versuche gestartet mit einer Tätigkeit die ich gelernt hab, aber ich kann ja auch nicht jeden Monat nur eine Sache schreiben, die mir gezeigt wurde.

Und muss auch noch mit rein, was ich in der Berufschule gemacht hab?

:P LG
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1985
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#2

13.05.2009, 15:21

Also ich hab z. B. immer reingeschrieben:

Postein- ausgang, Gerichtsgänge, oder genaue Bezeichnung besonderer Schriftsätze: etwa Fristverlängerungsanträge, Mahnbescheide, Diktate, Aktenpflege, Zwangsvollstreckungsaufträge (PfÜb oder ähnliches), Telefondienst, Mandantenbetreuung.

Das macht wahrscheinlich jeder etwas anders... Manche haben auch kurz den Schulstoff eingetragen.
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Smilie
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#3

13.05.2009, 15:27

genau so hab ich das auch immer gemacht. Hab immer nur kurz in Stichpunkten ausgeführt, dass ich gemacht hab.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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sunny84
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#4

13.05.2009, 15:35

Ich hab auch im Bereich der RA-Kammer Koblenz meine Prüfung gemacht.
Wir mussten ebenfalls monatliche Berichte schreiben, allerdings immer einen Bericht über ein bestimmtes Thema. Also z. B. ein Bericht mit dem Thema "Fristen", einen mit dem Thema "Bearbeitung der Post" usw. Die Themen musst du dir selber ausdenken und dann immer so ein bis zwei Seiten pro Bericht (je nach Schriftgröße und Umfang des Themas). Aus manchen Themen hab ich auch zwei Berichte gemacht, wenn es sonst zuviel geworden wäre.
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#5

13.05.2009, 15:43

Grundsätzlich gilt, dass das Führen deines Berichtsheftes in deinem eigenen Interesse ist und das Heft als Dokument wichtiger Bestandteil deiner Ausbildung ist. Du bis zur ordnungsgemäßen Führung verpflichtet.

In kurzen und prägnanten Sätzen solltest du hier den zeitlichen und den sachlichen Ablauf deiner Ausbildung dokumentieren.

Dazu gehört neben den Tätigkeiten im Büro auch der Berufsschulunterricht. Im Rahmen deiner Beschreibungen solltest du auch neue Fachbegriffe benutzen. Auch die Beschreibung von Fehlern und wie man sie vermeiden kann, gehören hier hinein.

Wenn Du dir nicht so sicher bist, würde ich mal in der Berufsschule oder bei der RAK nachfragen wie es gewünscht wird, weil sunny 84 gerade geschrieben hat, einen Bericht zu einem Thema (das kenne ich so nicht).
:pcwink
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#6

13.05.2009, 16:12

Bei mir war monatlich und in Stichpunkten, Themen der Berufsschule gehörten auch dazu. Ich hatte es auch öfters, dass bei mir mehrere Monate gleich waren.
Wie Gofi schon schreibt, frage mal bei der RAK und in der Berufsschule nach, es gibt hier auch Unterschiede.
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sunny84
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#7

13.05.2009, 16:18

Also uns wurde damals in der Berufsschule gesagt, dass wir solche Themenberichte schreiben sollen. Jeder Monat ein Thema. Kann natürlich sein, dass sich das zwischenzeitlich geändert hat. Hab meine Prüfung 2006 gemacht. Wenn du dir unsicher bist, dann ruf wirklich mal bei der Kammer an oder frag in der Berufsschule nach.
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kaddy18=)
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#8

13.05.2009, 16:51

Danke, bis jetzt waren gute Ratschläge dabei.
Ich frage wirklich mal bei der RAK nach. In der Berufsschule hab ich schon gefragt und die Lehrer konnten mir keine Antwort geben, mit der Begründung, sie hätten damit indirekt ja nichts zu tun, sondern nachher die Prüfer bei der Abschlussprüfung.
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sunny84
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#9

13.05.2009, 16:56

kaddy hast PN
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#10

13.05.2009, 19:49

also ich bin auch Kammerbezirk Koblenz und unser Berichtsheft soll nicht geführt werden indem man Stichpunkte schreibt für Sachen, die man tagtäglich macht (deren Ansicht ist, dass es ja Quatsch ist etwas Monat für Monat zu wiederholen), sondern dass wir jeden Monat einen 1 bis 1 1/2 Seiten langen "Aufsatz" über ein beliebiges Thema schreiben sollen ... z.B. hab ich für die ersten drei Berichte jeweis "Rechtsanwalt und Notar", "Richter und Staatsanwalt", "Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher" usw. ... also z.B. noch Gerichtsbarkeiten, selbstständiges Beweisverfahren und und und ...
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