Vollstreckungsmaßnahme und -handlung ?

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Milly
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 13.09.2006, 10:09

#1

08.05.2009, 13:47

Morgen ist es so weit: ABSCHLUSSPRÜFUNG

Leider weiß ich nicht wie ich die Begriffe erklären soll, da ich mit Zwangsvollstreckung gar nichts zu tun habe...;(

a) Vollstreckungsmaßnahme
b) Vollstreckungshandlung.

und im Internet findet man leider nichts.

Könnt IHR mir bitte helfen?

DANKEEE!!
Benutzeravatar
Majo
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1167
Registriert: 12.02.2007, 16:20
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Mittelfranken

#2

08.05.2009, 13:49

a.) Zum Beispiel in Zwangsvollstreckungsauftrag, ein Auftrag zur Abnahme der EV, ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Maßnahmen eben um die Forderungvom Schuldner beizutreiben
Milly
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 13.09.2006, 10:09

#3

08.05.2009, 19:53

Danke dir!!!

Für a) und b) gab es jeweils 10 Punkte zu vergeben;(

naja, mal sehen wie morgen die Abschlussarbeit wird.
Antworten