Morgen ist es so weit: ABSCHLUSSPRÜFUNG
Leider weiß ich nicht wie ich die Begriffe erklären soll, da ich mit Zwangsvollstreckung gar nichts zu tun habe...;(
a) Vollstreckungsmaßnahme
b) Vollstreckungshandlung.
und im Internet findet man leider nichts.
Könnt IHR mir bitte helfen?
DANKEEE!!
Vollstreckungsmaßnahme und -handlung ?
- Majo
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a.) Zum Beispiel in Zwangsvollstreckungsauftrag, ein Auftrag zur Abnahme der EV, ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Maßnahmen eben um die Forderungvom Schuldner beizutreiben