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Gebühren

Verfasst: 07.05.2009, 12:39
von Venus86
Hallo, brauche mal schnell Hilfe. Ich soll Gebühren für die Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren abrechnen! Soweit ich aus der Akte ersehen kann, haben wir nur die Löschung einer Eintragung im Schuldnerverzeichnis beantragt. Welche Gebühr kann ich da abrechnen?

Verfasst: 07.05.2009, 12:45
von joy1980
Ich würde sagen eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309.

Verfasst: 07.05.2009, 12:50
von Venus86
irgendwer dagegen?

Verfasst: 07.05.2009, 12:53
von Kichererbse
nein

Verfasst: 07.05.2009, 12:53
von Venus86
OK :)