Gebühren

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Venus86
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#1

07.05.2009, 12:39

Hallo, brauche mal schnell Hilfe. Ich soll Gebühren für die Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren abrechnen! Soweit ich aus der Akte ersehen kann, haben wir nur die Löschung einer Eintragung im Schuldnerverzeichnis beantragt. Welche Gebühr kann ich da abrechnen?
joy1980
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#2

07.05.2009, 12:45

Ich würde sagen eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309.
Liebe Grüße :pcwink
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Venus86
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#3

07.05.2009, 12:50

irgendwer dagegen?
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Kichererbse
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#4

07.05.2009, 12:53

nein
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]

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Venus86
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#5

07.05.2009, 12:53

OK :)
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