Krankmeldung

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Nek0rb
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#1

06.05.2009, 13:58

Hallo,

Ich hab ein kleines Problem ... Ich bin übrigens im 1. Ausbildungsjahr zur ReNo.

Ich war jetzt lange im Krankenhaus und hin und her und bin jetzt wieder raus, werde aber wohl noch länger krank geschrieben ... Krankgeschrieben bin ich jetzt seit dem 17.4 ... felhe auf der Arbeit seit dem 20.4 vorher hatte ich urlaub...

Ich bin also nun die dritte woche am Stück krankgeschrieben und es wird noch was dazu kommen ....

Meine Frage nun: Kann ich deswegen gekündigt werden? Wann kriege ich kein Gehalt mehr? Muss ich mein ausbildungsjahr wiederholen?

Bitte helft mir :/
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1985
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#2

06.05.2009, 14:01

Ne, also gekündigt kannst du in der Ausbildung nur aus einem wichtigem Grund. Das wäre z. B. Diebstahl oder so was. Wegen Krankheit auf keinen Fall. Soviel ich weiss, bekommt man ab der 6. Woche Krankengeld. Wie das in der Ausbildung ist, kann ich dir nicht so genau sagen, da kenn ich mich nicht aus, aber du musst weder was wiederholen (höchsten den Stoff ganz normal in der Schule) noch kannst aus diesem Grund gekündigt werden.
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lamiserable
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#3

06.05.2009, 14:14

Also bei meiner ehemaligen Mitschülerin war es so, wie 1985 es gesagt hat. Ab der 6. Woche gibt es Krankengeld, aber da hilft dir deine Krankenkasse weiter. Da meine Mitschülerin im 3. Lehrjahr für 3 Monate krank war, musste sie sich vor der Prüfung ganz schön anstrengen, hat das aber mit viel Schweiß und Einsatz gepackt.
Kopf hoch!
Es genügt nicht, sich täglich zu baden, um »sauber« durchs Leben zu gehen
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1985
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#4

06.05.2009, 14:18

Im Übrigen bekommen Arbeitgeber gegen Krankmeldung U1, heisst 60 % oder 70 % des Gehalts von der Krankenkasse (weiss ich jetzt nicht genau).

Ich würde dir vorschlagen, rede doch einfach mal mit deinem Chef. Er kann dir nichts machen, aber dem Chef-Angestellten-Klima tut es mit Sicherheit ganz gut :D

Laß dir einfach von einer Freundin den Stoff von der Schule geben, damit du nicht zu viel verpasst. Über deine Arbeitsstelle brauchst du dir keine Sorgen machen :kopfhoch
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Nek0rb
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#5

06.05.2009, 14:21

Meine Kanzlei weiß bescheid, ich ruf jedes mal an wenn es was neues gibt... Also die wissen immer direkt bescheid ...Nur mein Chef hab ich nciht gesprochen, er hat wohl keine Zeit dafür oder so keine Ahnung... Ich bin ansteckend also kann ich auch nciht in die Kanzlei fahren um mit denen zu sprechen oder so ...
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1985
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#6

06.05.2009, 14:35

Naja, vielleicht wäre es nicht verkehrt, wenn du einfach mal direkt mit deinem Chef sprechen würdest... Vielleicht etwas Honig um den Mund schmieren :wink: Ich könnte mir vorstellen, dass da manche Kolleginnen zickig reagieren würden, wenn du wieder da bist und erstmal die doofe vom Dienst spielen musst, weisst du? Und da ist so ein Gespräch manchmal Gold wert.

Auf jeden Fall wünsche ich die gute Besserung!!!!!

:D
Luzifer
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#7

11.05.2009, 16:25

Naja, du kannst schon im ersten Ausbildungsjahr auch ohne Grund gekündigt werden, aber das wäre nur während der Probezeit möglich und da bist du (so nehme ich es doch wohl an) schon raus.

Sonst kann ich mich aber auch nur 1985 anschließen. Versuch bei der Sekretärin anzufragen, wann er nicht so viele Termine bzw. um die Ohren hat und informier den Chef direkt. Die meisten sind menschlicher, als sie scheinen ;)
Lebe jeden Tag als wäre es dein Letzter. Irgendwann wirst du damit recht haben. :)
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