Feststellung des Streitw.bei einer festen Laufzeit des Mietv

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Gast

#1

07.11.2006, 08:51

Guten Morgen,

Ich habe mal eine Frage, ein Mieter hat einen Mietvertrag über einen festen Zeitraum von 11 Jahren abgeschlossen. Nach Unterzeichnung des Mietvertrages, jedoch vor Beginn der Mietzeit, ist der Mieter einfach zurückgetreten, mit der Begründung er hätte es sich eben anders überlegt.
Nach Unterzeichnung des Mietvertrages wurde auch schon mit dem entsprechenden Umbau der Mietsache nach Mieterwunsch begonnen.

Nun meine Frage:
Es wird nun geklagt über die die Feststellung des Mietverhältnisses, wie ist dort der Streitwert, eine Jahresmiete oder eine Jahresmiete mal 11 Jahre.

Jahresmiete ist 13.080,00€

Vielen Dank im Voraus für Antworten :) :roll:
StineP

#2

07.11.2006, 09:40

Guten Morgen.

Also nach § 8 ZPO gilt: Ist das Bestehen eines Mietverhältnisses streitig, so ist der Betrag der auf die gesamte streitige Zeit entfallenden Pacht oder Miete und wenn der 25-jährige Betrag des einjährigen Entgelts geringer ist, dieser Betrag für die Wertberechnung entscheidend.

Also, du musst hier den Jahresbetrag mal 11 nehmen (13.080,00 x 11 Jahre) = 143.880,00 €
Gast

#3

07.11.2006, 10:49

Vielen Dank für die schnelle Antwort, hat mir sehr weitergeholfen.
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