Ich habe dann auch mal Fragen zum selbständigen Beweisverfahren, da ich mich damit überhaupt nicht auskenne.
Es ist nämlich so, dass ich nach und nach die „Schlafakten“ meines Chefs abarbeite, damit die mal weggelegt oder weiterbearbeitet werden können.
Wir haben den Inhaber einer Gartenlandschaftsbau-Firma vertreten. Dieser Firma wird von unserem Gegner vorgeworfen, bei der Arbeit gepfuscht zu haben (sprich schlecht bzw. holperig gepflastert etc.).
Erst gab es außergerichtlichen Schriftverkehr und dann hat die Gegenseite die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens beantragt. Und wieder gab es Schriftwechsel und dann gab es noch einen Ortstermin beim Gegner. Dieser Termin wurde vom (zwischenzeitlich bestellten) Sachverständigen, unserem Mandanten und der Gegenseite wahrgenommen.
Dann hat der SV hat dann ein Gutachten erstellt, welches für unseren Mandanten sehr gut ausgefallen ist.
Sodann wurde der SV vor Gericht noch vernommen und auch in diesem Termin hat sich nichts negatives für unseren Mandanten ergeben. Am Ende wurde der SV entlassen und der Streitwert festgesetzt.
Danach lag die Akte dann eineinhalb Jahre beim Chef und ich habe mir die heute dort weggeholt um sie zu bearbeiten.
Letzter Stand ist wirklich, dass wir das Protokoll der SV-Vernehmung mit dem Streitwertbeschluss bekommen haben. Danach ist „schweigen im Walde“.
Was ist hier zu tun?
Kann ich abrechen? Wenn ja, wie?
Fragen zum selbständigen Beweisverfahren
Hallo Claudine,
also wenn im Protokoll alles so festgehalten ist, wie du es vorher beschrieben hast (also zugunsten eures Mandanten) dann kannst Du meines Erachtens die Angelegenheit abrechnen.
Ausm Kopf weiß ich es jetzt nicht so genau, da ich ja heut nicht in der Arbeit bin, aber schau mal im RVG für Anfänger nach, da ist es genau beschrieben, wie du abrechnen musst. Ansonsten kann ich morgen noch mal schauen und dir eventuell noch mal schreiben, falls du bis dahin noch keine Lösung gefunden hast.
LG Sunny
also wenn im Protokoll alles so festgehalten ist, wie du es vorher beschrieben hast (also zugunsten eures Mandanten) dann kannst Du meines Erachtens die Angelegenheit abrechnen.
Ausm Kopf weiß ich es jetzt nicht so genau, da ich ja heut nicht in der Arbeit bin, aber schau mal im RVG für Anfänger nach, da ist es genau beschrieben, wie du abrechnen musst. Ansonsten kann ich morgen noch mal schauen und dir eventuell noch mal schreiben, falls du bis dahin noch keine Lösung gefunden hast.
LG Sunny
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Dankeschön. Ich schau mal rein und hoffe, die Lösung dort zu finden. Wenn nicht, melde ich mich wieder.
Also Du kannst eine 1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 VV RVG und eine 1,2 Terminsgebühr nach 3104 VV RVG abrechnen.
Da seit 1 1/2 Jahren nichts mehr in der Sache passiert ist, kann man davon ausgehen, dass die Gegenseite wohl auch keine Klage mehr erheben wird, also abrechnen und weg damit.
Da seit 1 1/2 Jahren nichts mehr in der Sache passiert ist, kann man davon ausgehen, dass die Gegenseite wohl auch keine Klage mehr erheben wird, also abrechnen und weg damit.
Ja, ich habe ein Hobby. Ich lerne das Muster meiner Rauhputztapete auswendig. (Bernd das Brot)