Hallo,
Mein Chef hat eine Mandantin in einer Mietsache beraten und den Auftrag bekommen außergerichtliche Schritte einzuleiten (Mängelanzeige etc.).
Die Mandantin hat eine Rechtsschutzversicherung an die eigene Deckungsanfrage gestellt wird. Meine Frage ist nun, ob mit der Deckungsanfragen zugleich auch die Abrechnung des Beratungsgesprächs erfolgen kann oder ob erst Deckungszusage abgewartet werden muss.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Beratungsgebühr vor Deckungsanfrage
könnte grundsätzlich schon - wenn du sicher sagen kannst, dass die BerG von der RSV übernommen wird. Viele regulieren keine Beratungen. Probieren würde ich das dennoch.
Nö - musste nicht warten. Schlimmstenfalls schicken die Dir die Rechung halt zurück wenn es keine Deckungszusge gibt.Meine Frage ist nun, ob mit der Deckungsanfragen zugleich auch die Abrechnung des Beratungsgesprächs erfolgen kann oder ob erst Deckungszusage abgewartet werden muss.
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- Strubbel
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Ich reiche immer gleich die Rechnung mit der Deckungsanfrage bei der RSV ein und schreibe nach der Bitte um Deckungserteilung:
"Von Ihrer Eintrittspflicht ausgehend, übersenden wir Ihnen beigefügt unsere Honorarnote für die Erstberatung verbunden mit der Bitte um deren Ausgleich."
Wenn sie es nicht zahlen wollen, sagen sie das schon
"Von Ihrer Eintrittspflicht ausgehend, übersenden wir Ihnen beigefügt unsere Honorarnote für die Erstberatung verbunden mit der Bitte um deren Ausgleich."
Wenn sie es nicht zahlen wollen, sagen sie das schon
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
dieser setzt sich zusammen aus: eigenen RA-Kosten, RA-Kosten der Gegenseite zzgl. evtl. Gerichtskosten und Auslagenvorschüsse für Sachverständige und Zeugen
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