Komische Ausbildungsbedigungen - Was würdet ihr machen?

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Mayamee
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#1

01.04.2009, 19:36

Hallo :)

Ich habe mich vor einer Weile bei einer Kanzlei als Auszubildende beworben und eigentlich eine Absage bekommen, weil nichtsmehr frei war und nun wurde ich gestern zurückgerufen und man hat mir gesagt, dass dort noch eine Stelle im Sekretariat frei wird, weil jemand gekündigt hat und dass sie dann also noch jemanden brauchen könnten.
Allerdings wollen sie keine Auszubildende, die zweimal die Woche in der Berufsschule ist, sondern jemanden der 5 mal die Woche kommt und alles abends nebenher selber lernt, Material haben die wohl da. Das würde dann 4,5 Jahre gehen, könnte aber verkürzt werden. Ich würde dann alles praktisch lernen und müsste dann nur die Prüfungen mitschreiben.
Klingt das für euch merkwürdig?
Kordu

#2

01.04.2009, 19:40

Mayamee hat geschrieben:ch würde dann alles praktisch lernen und müsste dann nur die Prüfungen mitschreiben. Klingt das für euch merkwürdig?
Das klingt sogar sehr merkwürdig.

Was für eine Prüfung soll das denn dann sein? Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte? :shock: :?:
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Soenny
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#3

01.04.2009, 19:41

Aber so was von merkwürdig, ich hab das noch nicht gehört und ich kann mir nicht vorstellen, daß man zu den Prüfungen zugelassen wird, ohne daß man die Berufsschule besucht hat :hm
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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PeeDee
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#4

01.04.2009, 19:46

kann ich mir nicht vorstellen, dass die Kammer sowas anerkennt.
Seeeeehr merkwürdig!
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#5

01.04.2009, 19:49

Das soll wohl darauf hinauslaufen, daß man auch dann die Prüfung machen kann, wenn man eine bestimmte Zeit in einem Beruf gearbeitet hat, ohne diesen erlernt zu haben.
Kordu

#6

01.04.2009, 19:52

Und das soll bei einer Rechtsanwaltskammer gehen? Dass man dann die Prüfung zur RA-Fachangestellten macht?
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#7

01.04.2009, 19:56

Mag ja sein, dass man dann auch die Prüfung machen kann. Für mich hört sich das aber generell nach Abzocke an. 4,5 Jahre bist Du jeden Tag da und sollst Abends nach Feiertag alles lernen. Hallo wie schräg ist das denn. UNd am besten noch für 400 €. Also ich würde die Finger davon lassen.
LG Grübchen
Kordu

#8

01.04.2009, 19:58

Unabhängig davon kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass die RA-Kammern da mitziehen würden.

Und ansonsten: @grübchen: :zustimm
Mayamee
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#9

01.04.2009, 19:58

Also sie meinen dass die Kammer das anerkennt. (Find ich auch komisch!)
Und das kann eigentlich nicht so sein, dass ich dann durch eine bestimmte Zeit in dem Beruf die Prüfung machen kann, da ich verkürzen kann und dann wieder bei 3 Jahren wäre, was zu kurz ist für so eine eventuelle Regelung. ( Genug Berufspraxis ->Prüfung usw...)

Ich hab echt keine Ahnung. Hatte mich auch eigentlich aufs lernen und die Berufsschule gefreut und der Stoff (PaFa) ist ja nun nicht grad leicht und wenig, wie soll man das schaffen, wenn man nicht, wie normal, zweimal die Woche nachmittags frei hat zum Lernen sondern komplett Vollzeit arbeiten muss? Ich kan nichtmal Grundlagen, NIX!

Also klar schafft man es irgendwie, andere studieren nebenher, aber das ist schon hart!
Vor allem hatte ich vor in zwei Jahren durch zu sein, bin schon mitte 20. :/
Das ist quasi meine letzte Chance das zu lernen, hier gibts nur drei Kanzleien, eine bildet dieses jahr nicht aus, die andere haben sich leider nicht nochmal gemeldet.
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#10

01.04.2009, 20:00

Siehe § 45 Abs. 2 BBiG: >> klick' mich <<
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