Hey Leute,
bereite mich zur Zeit auf meine Abschlussprüfung vor. Ich knabbere jetzt seit einiger Zeit an einer Aufgabe herum, die wahrscheinlich ganz einfach ist.
Hier der Sachverhalt:
Die Rechtsanwaltsfachangestellte Schmidt möchte einen Kredit in Höhe von 5.000,00 € bei ihrer Bank aufnehmen. Da Schmidt aber keine Sicherheiten vorweisen kann, gewährt die Bank ihr das Geld nur, wenn sie einen Bürgen benennt. Schmidt ruft umgehend ihren Freund Max Peter an, dieser erklärt sich gegenüber dem Bankangestellten Dieter Kern sofort telefonisch bereit, die Bürgschaft zu übernehmen.
1. Frage: Beschreiben Sie, was für einen Vertrag Schmidt mit der Bank schließt und wozu sich die Vertragspartner durch diesen Vertrag verpflichten.
Meine Antwort:
Schmidt schließt gar keinen Vertrag mit der Bank, sondern Max Peter, und zwar einen Bürgschaftsvertrag. Gem. § 765 BGB verpflichtet er sich, gegenüber der Bank für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der Schmidt einzustehen.
2. Frage: Erklären Sie, zwischen welchen Personen der Bürgschaftsvertrag geschlossen wird und welche PFlichten sich daraus ergeben.
Meine Antwort:
Der Vertrag kommt zwischen Max Peter und der Bank der Schmidt zustande. Max Peter hat dafür Sorge zu tragen, dass Schmidt die Raten pünktlich bezahlt.
Meiner Auffassung nach sind die beiden Fragen doch identisch, oder täusch ich mich da?
LG
Bürgschaftsvertrag oder nicht?
- Princesss1988
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[font=Courier New][color=#FF0000]Oft stehen wir im Leben vor zwei Türen. Welche die Richtige ist finden wir auch nicht herraus wenn wir sie durchschreiten. Schwach sind nur die, die zögerlich davor stehen bleiben! Nur Mut!!![/color][/font]
Wozu benötigt Schmidt einen Bürgen? Na klar, um ein Darlehen von der Bank zu erlangen!
Der Bürge hat nicht dafür Sorge zu tragen, dass Schmidt (Darlehensnehmer) seine Raten pünktlich bezahlt, sondern im Fall, dass Schmidt die Raten nicht mehr an die Bank zahlt, dann für die offene Darlehensforderung in voller Höhe einstehen muss.
Der Bürge hat nicht dafür Sorge zu tragen, dass Schmidt (Darlehensnehmer) seine Raten pünktlich bezahlt, sondern im Fall, dass Schmidt die Raten nicht mehr an die Bank zahlt, dann für die offene Darlehensforderung in voller Höhe einstehen muss.
@Ernie:
Antwort zu Frage 1.: Schmidt schließt mit der Bank einen Darlehensvertrg.
Antwort zu Frage 2.: Der Bürgschaftsvertrag besteht zwischen Max Peter und der Bank. Mit der Bürgschaft verpflichtet sich Max Peter gegenüber der Bank, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten von Schmidt einzustehen.
Antwort zu Frage 1.: Schmidt schließt mit der Bank einen Darlehensvertrg.
Antwort zu Frage 2.: Der Bürgschaftsvertrag besteht zwischen Max Peter und der Bank. Mit der Bürgschaft verpflichtet sich Max Peter gegenüber der Bank, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten von Schmidt einzustehen.
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Danke...Ich wäre hier sonst beinahe verrückt geworden
[font=Courier New][color=#FF0000]Oft stehen wir im Leben vor zwei Türen. Welche die Richtige ist finden wir auch nicht herraus wenn wir sie durchschreiten. Schwach sind nur die, die zögerlich davor stehen bleiben! Nur Mut!!![/color][/font]