Gerichtskosten muss ich tragen?

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Gast

#1

24.03.2009, 13:26

Hallo!

Ich bin Auszubildende im 3. Lehrjahr. Ich schreibe seit Herbst intensiv nach Diktat. Wir hatten einen PKH-Antrag und die Klage als Entwurf beigefügt. Der antrag wurde bewilligt und das gericht bat um Einreichung der Klage. Nun habe ich völlig übersehen, dass es schon ein Aktenzeichen in der Sache gab, und habe es nicht angegeben. Das Gericht hat eine neue Akte angelegt und Gerichtskosten angefordert. Nach gespräch mit dem Richter wurde mir gesagt, dass bei Klagrücknahme eine 1,0 dennoch gezahlt werden muss. Ich habe die ganze Sache also gleich meinem Chef gebeichtet. Da von meinen Mitauszubildenden schon öfter solche "Fehlanträge" gemacht worden, sieht er es nicht ein die Kosten zu tragen. Das heißtr die 73,00 EUR darf ich nun selbst bezahlen. Wohlgemerkt es ist das erste Mal, dass bei mir sowas vorgenkommen ist.

Darf er das? Ich lebe von meiner mageren Vergütung und 73,00 sind für mich eine Menge Geld.
rosa

#2

24.03.2009, 13:27

Darf er das?
nein
ER haftet dafür, es gibt keinerlei grundlage das von dir zu fordern! mach das JAAAA nich
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Refa_Cologne_M
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#3

24.03.2009, 13:27

Nein mousse darf er nicht - Anwälte haften für das Fehlverhalten ihrer Angestellten ... dein chef soll mal in die BRAO schauen und nachlesen ;)
Liebes
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#4

24.03.2009, 13:29

das darf er wirklich nicht. sowas gibts nicht. egal was er sagt, mach das bloß nicht.
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Smilie
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#5

24.03.2009, 13:29

Sehe ich auch so - Dein Chef hat die Pflicht noch mal drüber zu schauen. Er alleine ist dafür verantwortlich, dass das passiert ist.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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wifey
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#6

24.03.2009, 13:31

:lolaway .....

:sorry aber auf was für Ideen die RAe manchmal kommen :patsch
Da frag ich mich mal wieder: was lernt man im Jurastudium?

Und - wie Du Dir denken kannst - schließe ich mich an: ER DARF NICHT !!!!
Viele Grüße

ich
Liebes
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#7

24.03.2009, 13:34

Da frag ich mich mal wieder: was lernt man im Jurastudium?
das frag ich mich manchmal auch :-)
CheerSassi
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#8

24.03.2009, 13:34

.Bild vorallem, weil du ja noch azubi bist. würd mal mit ihm reden und notfalls mal die RAK kontaktieren
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Schneeweißchen
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#9

24.03.2009, 13:38

Was ist das denn für ein Chef?! Au weia..
Ich würd dem auch mal die BRAO vor die Nase halten. Wobei er theoretisch sicher weiß, dass er das Geld nicht von dir fordern darf. Er hofft wahrscheinlich auf deine Unkenntnis oder was auch immer. Ist echt das Hinterletzte!
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
gkutes

#10

24.03.2009, 13:39

ich nehme auch ganz stark an, der Ar*** beschäftigt auch nur Azubis, damit er ja wenig Kosten hat. Geschieht ihm recht, dass er dann auch mal ein paar Mehrkosten hat. Alles, was er unterschreibt, geht auch auf seine Kappe. Ganz einfach. Für dich natürlich eine saublöde situation, mousse...
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