mit den musterschreiben macht jeder anders. habt ihr vielleicht in der arbeit so ein buch "formulartexte"? dort könnte so etwas drin stehen.
eigentlich brauchst du nur
- ein sachverständigengutachten des beschädigten fahrzeuges
- das Kennzeichen
den rest bekommst du auch so raus. selbst wenn du nicht das kennzeichen hast, kannst du es bei polizeilich aufgenommenen unfällen über die PI rausbekommen.
über das kennzeichen bekommst über den zentralrundruf der krafthaftpflichtversicherer Haftpflichtversicherung und Halter heraus und Versicherungscheinnummer und ggf. schon die Schadennummer
am besten du hast dann noch ne vollmacht vom mandanten und nun kannst die gegnerische haftpflichtversicherung anschreiben. als anschrift nehmen wir immer die zentrale anschrift, aber die niederlassungen leiten das schon weiter.
im anspruchsbegründungsschreiben fügen wir bei
- vollmacht (kann nachgereicht werden oder manchmal auch nicht erforderlich)
- Gutachten
- falls schon da, rechnungen von reparatur, mietwagenkosten, schleppkosten etc.
im schreiben selbst machen wir geltend:
- angabe über vorsteuerabzug
- angabe, ob unfall polizeilich aufgenommen wurde und ggf. anfrage, ob ein aktenauszug eingeholt werden soll (gegen erstattung von gebühren)
- unfallschilderung
- zeugen usw
ohne Vorsteuerabzug:
bei totalschaden
- wiederbeschaffungswert abzüglich restwert
- sachverständigenkosten brutto
- kostenpauschale
- ummeldekostenpauschale
- nutzungsausfallschaden/Mietwagenkosten
- ggf. schleppkosten etc brutto
ohne totalschaden
- reparaturkosten netto (ggf. abzgl. wertverbesserung)
- evlt. merkantile wertminderung
- sachverständigenkosten brutto
- kostenpauschale
- nutzungsausfallschaden/mietwagenkosten
- mehrwertsteuerschaden (tritt ein bei reparatur und nachweis)
- schleppkosten etc
mit vorsteuerabzug
mit totalschaden
- wiederbeschaffungswert abzüglich restwert netto
- sachverständigenkosten netto
- kostenpauschale
- ummeldekostenpauschale
- nutzungsausfallschaden/mietwagenkosten
- schleppkosten etc netto
ohne totalschaden
- reparaturkosten netto
- sachverständigenkosten netto
- ggf. merkantile wertminderung
- kostenpauschale
- nutzungsausfallschaden/mietwagenkosten netto
- schleppkosten netto usw
am ende muss man eh selbst das anwenden, was gebraucht wird. ist nur ein grober überblick
sobald das fahrzeug repariert ist, wird entweder die reparaturrechnung vorgelegt oder eine bestätigung vom z.b. sachverständigenbüro, wo das auto nochmals repariert vorgeführt wurde, oder per lichtbilder vom reparierten fahrzeug bzw. bei totalschaden: durch vorlage der zulassungsbescheinigung I vom folgefahrzeug, dass nun das auto wieder in ordnung ist/neu ist und somit ist der Nutzungsausfall erstattungsfähig bzw. mietwagenkosten, falls angefallen. in welche gruppe das fahrzeug einzuordnen ist, erfährt man u.a. beim sachverständigebüro oder wühlt sich selbst durch tabellen.
liebe grüße
nicoleh
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.