Anfänger i. S. Verkehrs(Unfall)Recht

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repfiffi
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#1

19.03.2009, 09:54

Hallo Ihr Lieben,

ich sattel nun um auf Verkehrs(Unfall)Recht und verstehe momentan größtenteils irgendwie nur Bahnhof. Ich habe mir hier im Forum nun schon viele Beiträge dazu durchgelesen und mir auch einiges davon schon heraus "kopiert", aber dennoch ist mir vieles noch schleierhaft.

Darum frage ich mal ganz verschämt in die Runde: hätte jemand von Euch evtl. noch weitere Quellen oder gar Bsp. und Mustertexte für z. B. die Berechnung der Schäden (wie die sich so im Einzelnen zusammensetzen) und für Standardbriefe, die man einfach im Verkehrs(unfall)Recht immer wieder benötigt im Schriftwechsel mit den Mdt. und/oder Versicherungen etc.

Welche Ansprüche mache ich bzw. kann ich ggü. welcher Versicherung geltend machen? Und - oh man - ich fühle mich total überfordert :oops: :oops: :oops:

Danke für Hilfen!
LG
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wifey
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#2

19.03.2009, 09:56

Hey, kommt Zeit kommt Rat :daumen ..... nicht verzweifeln - Du bekommst hier bestimmt noch ganz viele primagute Tipps :kopfhoch
Viele Grüße

ich
ClaireFraser

#3

19.03.2009, 10:03

Also... Wir haben hier in unserer Kanzlei für das Referat Unfallsachen zunächst mal einen Fragebogen für unsere Mandanten, die diese ausfüllen müssen. Da fragen wir nach
- eigene Daten (Name, Adresse, Haftpflicht, Rechtsschutz, Kfz-Marke u. Kennzeichen)
- Daten des Gegners (dito wie Mdt)
- Polizei eingeschaltet (Anschrift der PI, AZ)
- abgeschleppt
- Leihfahrzeug
- war das Auto ein eigenes Kfz, Firmenwagen, ist es geleast oder finanziert
- weitere Schäden (Kleidung oder so)
- Gutachter schon eingeschaltet, wenn ja wer, Schadenshöhe
- Körperschäden, Ärzte, die behandelt haben
usw. usw. Was wir halt brauchen für Angaben.

Und danach erstellen wir dann unser Anspruchsschreiben, was wir als Vorlage gespeichert haben und nur die entsprechenden Daten einsetzen.

Danach, wenn die Versicherung antwortet, läuft ja jeder Unfall bisschen individueller, aber bis dahin ist es bei uns standardisiert.
schatz
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#4

19.03.2009, 14:11

Hey,

ich such dir mal ein paar Vorlagen raus.... Denke bis heut abend hab ich die zusammen... Nicht verzweifeln...
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NicoleH
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#5

19.03.2009, 19:58

mit den musterschreiben macht jeder anders. habt ihr vielleicht in der arbeit so ein buch "formulartexte"? dort könnte so etwas drin stehen.

eigentlich brauchst du nur
- ein sachverständigengutachten des beschädigten fahrzeuges
- das Kennzeichen

den rest bekommst du auch so raus. selbst wenn du nicht das kennzeichen hast, kannst du es bei polizeilich aufgenommenen unfällen über die PI rausbekommen.

über das kennzeichen bekommst über den zentralrundruf der krafthaftpflichtversicherer Haftpflichtversicherung und Halter heraus und Versicherungscheinnummer und ggf. schon die Schadennummer

am besten du hast dann noch ne vollmacht vom mandanten und nun kannst die gegnerische haftpflichtversicherung anschreiben. als anschrift nehmen wir immer die zentrale anschrift, aber die niederlassungen leiten das schon weiter.

im anspruchsbegründungsschreiben fügen wir bei
- vollmacht (kann nachgereicht werden oder manchmal auch nicht erforderlich)
- Gutachten
- falls schon da, rechnungen von reparatur, mietwagenkosten, schleppkosten etc.

im schreiben selbst machen wir geltend:

- angabe über vorsteuerabzug
- angabe, ob unfall polizeilich aufgenommen wurde und ggf. anfrage, ob ein aktenauszug eingeholt werden soll (gegen erstattung von gebühren)
- unfallschilderung
- zeugen usw

ohne Vorsteuerabzug:

bei totalschaden


- wiederbeschaffungswert abzüglich restwert
- sachverständigenkosten brutto
- kostenpauschale
- ummeldekostenpauschale
- nutzungsausfallschaden/Mietwagenkosten
- ggf. schleppkosten etc brutto

ohne totalschaden

- reparaturkosten netto (ggf. abzgl. wertverbesserung)
- evlt. merkantile wertminderung
- sachverständigenkosten brutto
- kostenpauschale
- nutzungsausfallschaden/mietwagenkosten
- mehrwertsteuerschaden (tritt ein bei reparatur und nachweis)
- schleppkosten etc

mit vorsteuerabzug

mit totalschaden

- wiederbeschaffungswert abzüglich restwert netto
- sachverständigenkosten netto
- kostenpauschale
- ummeldekostenpauschale
- nutzungsausfallschaden/mietwagenkosten
- schleppkosten etc netto

ohne totalschaden


- reparaturkosten netto
- sachverständigenkosten netto
- ggf. merkantile wertminderung
- kostenpauschale
- nutzungsausfallschaden/mietwagenkosten netto
- schleppkosten netto usw

am ende muss man eh selbst das anwenden, was gebraucht wird. ist nur ein grober überblick :)

sobald das fahrzeug repariert ist, wird entweder die reparaturrechnung vorgelegt oder eine bestätigung vom z.b. sachverständigenbüro, wo das auto nochmals repariert vorgeführt wurde, oder per lichtbilder vom reparierten fahrzeug bzw. bei totalschaden: durch vorlage der zulassungsbescheinigung I vom folgefahrzeug, dass nun das auto wieder in ordnung ist/neu ist und somit ist der Nutzungsausfall erstattungsfähig bzw. mietwagenkosten, falls angefallen. in welche gruppe das fahrzeug einzuordnen ist, erfährt man u.a. beim sachverständigebüro oder wühlt sich selbst durch tabellen.



liebe grüße
nicoleh
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
schatz
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#6

19.03.2009, 20:17

Hallo, ich hab auch ein kurzes außergerichtliches Schreiben an geg. Versicherung:

Schadennummer oder Versicherungsscheinnummer:
Kennzeichen des Fahrzeuges: (hier Kennzeichen des Gegners)
Schaden vom:

Sehr geehrte Damen und Herern,

in einer Verkehrsunfallsache vom. ...., gegen ...Uhr in .......... auf der (Straße)vertrete ich Herrn/Frau............
Ich bin beauftragt, die Schadensersatzansprüche meines Mandanten geltend zu machen. Der Unfall wurde von Ihrem Versicherungsnehmer, der mit seinem Pkw mit dem Kennzeichen ........ fuhr, verschuldet. Er ereignete sich wie folgt:

(Sachverhalt kurz schildern)

1. Variante: Wenn kein Gutachten vorliegt:

Die Schadensersatzanprüche werde ich im Einzelnen beziffern, sobald das Gutachten und die weiteren Unterlagen vorliegen. Für Ihre Stellungnahme habe ich mir den

......

vorgemerkt.

Der Mandant ist oder /ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.


2. Variante: Wenn Gutachten vorliegt:

Die Schandensansprüche meines Mandanten beziffere ich wie folgt:

(Hier Bezifferung)

Wir bitten um Zahlung des bezifferten Betrages bis

..........

Geldvollmacht wird anwaltlich zugesichert.


Rechtsanwalt


Sorry, wenn schreibfehler drin sind, habs auf die schnelle gemacht :D
schatz
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#7

19.03.2009, 20:25

Hab noch ein Beispiel bei Schmerzensgeldanspruch:

An die gegnerische Versicherung:

1. Variante: Wenn der Mandant selbst verletzt wurde, du kannst das auch gleich im Anspruchschreiben mit rein nehmen:

Bei dem Unfall wurde mein Mandant verletzt. Er erlitt eine ......... Mein Mandant war zunächst im Krankenhaus ............ stationär für ....... Tage in Behandlung. Behandelnder Arzt war Herr....... Danach wurde die Behandlung durch den Hausarzt Dr. ........ fortgesetzt. Die behandelnden Ärzte werden von ihrer Schweigepflicht befreit. Ich darf Sie bitten, bei den Ärzten Berichte anzufordern.

Rechtsanwalt


2. Variante: Wenn außerdem die Schwester/der Bruder oder so dabei war und sich verletzt hat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir die Vertretung des Herrn/ der Frau............... an. Bei dem Unfall wurde mein Mandant als Beifahrer verletzt. Er erlitt eine ......... Mein Mandant war zunächst im Krankenhaus ............ stationär für ....... Tage in Behandlung. Behandelnder Arzt war Herr....... Danach wurde die Behandlung durch den Hausarzt Dr. ........ fortgesetzt. Die behandelnden Ärzte werden von ihrer Schweigepflicht befreit. Ich darf Sie bitten, bei den Ärzten Berichte anzufordern.

Rechtsanwalt
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#8

19.03.2009, 20:30

:dankeschoen !!!! Ihr seid einfach SUPER!!!!

Danke auch Dir Claire, für Deine PN!

@Schatz: wäre absolut ein Traum, wenn Du noch einige Vorlagen parat hättest! Kannst sie mir auch gerne per PN schicken als Anhang oder so!

Nochmals: HERZLICHEN DANK @ ALL für jegliche Hilfestellungen :knutsch

Ihr habt alle was gut bei mir!!!!!

LG
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!

Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
schatz
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#9

19.03.2009, 20:31

In manchen Fällen, wenn man Akteneinsicht beantragt hat, will die gegnerische Versicherung von euch eine Ablichtung der Ermittlungsakte. Dann könnt ihr wie folgt bei der gegnerischen Versicherung beziffern:

26 EURO für Übersendung der Akte
zzgl. VV-Nr. 7002
zzgl. verlauslagte Kopien für Akte
(hab grad die VV-Nr. nicht zur Hand) :oops:
zzgl. MwSt


Ach und natürlicht vergiss nicht den Nutzungsausfall zu beziffern, sobald der Mandant von euch den Fahrzeugschein hereinreicht. Den in Kopie an die gegnerische Versicherung schicken mit Bezifferung Nutzungsausfall.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen, falls du noch Fragen hast, frag............ ich mach einfach zu viel Verkehrssachen ....
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NicoleH
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#10

19.03.2009, 20:39

7000 Nr 1 a :)
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