Streitwert in Erbangelegenheiten

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Anulu
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#1

17.03.2009, 10:36

hallo ihr Lieben,
Anulu ist wieder mit ihren banalen Fragen da :oops: :wink:

und zwar wollte ich fragen ob ihr mir sagen könnt, wo ich etwas über die Ermittlung/Berechnung des Streitwertes in Erbangelegenheiten finde?!
Einmal für den Pflichtteilsberechtigten und
einmal für den Erben (Teilerben). Ich habe nämlich bis jetz nur eine allgemeine Streitwerttabelle gefunden und da erkennt man das nich unbedingt so genau..

Danke vorab für eure Hilfe :D
_steffi_

#2

17.03.2009, 10:44

Halli hallo :wink2

Hast den Wert des Gesamterbes? Dann musst du einfach die Quoten ausrechnen, nach denen die Teilerben erben. Der Pflichtteilsanspruch ist dann die Hälfte von der gesetzlichen Erbquote (glaube ich, müsste ich nochmal genau nachschauen)
Anulu
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#3

17.03.2009, 10:54

über den Wert des Gesamterbes wird ja auch noch irgendwie gestritten.. da sind die sich noch nich einig, ob das Auto des Erblassers und n Wohnwagen etc. dazu zählen..
is alles gar nich so einfach.. :|
_steffi_

#4

17.03.2009, 11:03

Was steht denn im Nachlassverzeichnis?
Anulu
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#5

17.03.2009, 11:58

im Nachlassverzeichnis werden erwehnt:
finanzielle Mittel, Auto, Sportwaffen, Wohnmobil, Mietkaution und Bargeld..
_steffi_

#6

17.03.2009, 12:00

Neee, da steht auf der zweiten Seite unten der Nachlasswert. Den würd ich als Grundlage für die Berechnung der Erbteile nehmen.
Anulu
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#7

18.03.2009, 09:12

@ Steffi

ich hab da noch was auf einer "frag-einen-Anwalt" Seite gefunden, da heißt es:
Wenn Sie als Pflichtteilsberechtigter gegenüber den Erben einen Betrag geltend machen, so stellt dieser Betrag auch den Gegenstandswert für die RA-Gebühren dar. Allerdings lässt sich der Pflichtteilsanspruch konkret erst dann berechnen, wenn Sie Kenntnis vom Bestand des Nachlasses haben.
Verlangen Sie zunächst Auskunft über den Nachlassbestand, so ist der Streitwert mit 1/10 bis 2/5 des Leistungsanspruchs zu bewerten.

eigentlich irgendwie logisch oder?!^^
bringt mich zwar noch nich so sehr weiter, aber es ist ein Anfang:)
Krissie
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#8

22.04.2010, 15:26

Die Gegenstandswertberechnung ist ja schon logisch, aber was mach ich denn, wenn ich den Erblassernachkomme vertrete und der Erblasser Verbindlichkeiten hatte und der Erbe sozusagen nix bekommt?
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