Hallö, habe mal ein (vielleicht dumme) Frage:
Also folgendes:
Wir haben einen MB beantragt, da ist aber nichts passiert, nach über 6 Monaten wieder neu beantragt, weil ja abgelaufen, jetzt streitiges Verfahren.
Wie sieht das abrechnungstechnisch mit dem ersten MB aus? (Der zweite ist klar, rechnet sich ja komplett auf das streitige Verfahren gerechnet)
Neue Angelegenheit trotz gleicher Sache
Also ich würde aus dem Bauch heraus sagen, das du den ersten MB extra abrechnest und dann bei dem zweiten ganz normal auf das streitige Verfahren anrechnen.
Wie gesagt, würde ich aus dem Bauch heraus sagen.
Hoffe ich konnte Dir helfen.
LG
Wie gesagt, würde ich aus dem Bauch heraus sagen.
Hoffe ich konnte Dir helfen.
LG
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
Ja, so in der Richtung hatten wir uns das auch gedacht. Meine Kollegin sagte, sie hätte da was im Kopf, dass das zu einer neuen Angelegenheit wird, wenn das Verfahren eine bestimmte Zeit ruht. Aber das muss doch irgendwo stehen...
Hi, sind denn zwei verschiedene Aktenzeichen vergeben? Dann sollte es doch auch so wie von euch geschrieben abgerechnet werden können, denke ich mal.
Grüße
Minuit
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Minuit
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Ich würde prüfen, wessen Schuld es war, dass kein VB beantragt wurde!
Wenn es ein Fehler der Kanzlei war, würde ich gegenüber dem Mandanten den ersten MB nicht abrechnen, denn eigentlich hätte ja innerhalb der 6-Monats-Frist was passieren müssen.
Ansonsten ist es für mich ganz klar eine neue Angelegenheit und muss auch neu abgerechnet werden.
Wenn es ein Fehler der Kanzlei war, würde ich gegenüber dem Mandanten den ersten MB nicht abrechnen, denn eigentlich hätte ja innerhalb der 6-Monats-Frist was passieren müssen.
Ansonsten ist es für mich ganz klar eine neue Angelegenheit und muss auch neu abgerechnet werden.
- Pepsi
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Jara
@maya: man sollte trotzdem auch wenn 6 MOnate um sind versuchen n VB zu beantragen, bei mir hat es schon mehrmals geklappt, obwohl es schon 1 Jahr her war..
@maya: man sollte trotzdem auch wenn 6 MOnate um sind versuchen n VB zu beantragen, bei mir hat es schon mehrmals geklappt, obwohl es schon 1 Jahr her war..
Also... erst einmal, ich hab nachgeschaut in diesem RVG-Kommentar, und da steht, dass es zu einer neuen Angelegenheit wird, wenn der Mahnbescheid verfällt und man einen neuen beantragt. Dementsprechend wird dann auch abgerechnet.
@pepsi
das mit dem VB beantragen hatten wir versucht, wie ich gesehen hab, aber der wurde als unzulässig zurückgewiesen, weil die 6 Monate halt schon rum waren
So, dann danke erst mal für die Antworten
@pepsi
das mit dem VB beantragen hatten wir versucht, wie ich gesehen hab, aber der wurde als unzulässig zurückgewiesen, weil die 6 Monate halt schon rum waren
So, dann danke erst mal für die Antworten