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Versäumnis- bzw. Anerkenntnisurteil
Verfasst: 10.03.2009, 20:29
von Tinili
Sagt mal, so manchmal zweifele ich an mir, ob ich irgendwann mal die Prüfung gemacht habe. Na ja, das kommt oftmals wegen BRAGO / RVG.
Bekommt man für ein VU 0,5 oder 1,2 Terminsgebühr??????
Bekommt man für ANerkenntnisurteil 0,5 oder 1,2 TG??????
Ich schäme mich ja echt immer wieder
Vorab schon mal danke.
LG
Tinili
Verfasst: 10.03.2009, 20:30
von gabrielle
bin zwar zu Hause, aber für das VU ne 0,5 TG, und ich denke für Anerkenntnis auch.
LG
gabrielle
Verfasst: 10.03.2009, 20:36
von Tinili
Oh Gabrielle - danke, ich glaube auch, das währe ja identisch mit BRAGO und leuchtet auch ein.
Verfasst: 10.03.2009, 20:47
von nici01
Ergeht im Verhandlungstermin ein Annerkenntnisurteil, unabhängig davon, ob zuvor verhandelt oder erörtert wurde, ensteht die volle 1,2 Terminsgebühr.
Nicht mehr vorgesehen im RVG ist eine halbe Gebühr für ein Anerkenntnis.
Gem. § 307 ZPO ist Grundlage des Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren der Klageantrag des Klägers und das schriftliche Anerkenntnis des Beklagten. Ein Antrag auf Erlass eines Anerkenntnisurteils ist nicht erforderlich.
Der Klägervertreter erhält daher die 1,2 Terminsgebühr gemäß Abs. 1 Ziffer 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG auf Grund des schriftlichen Klageantrages, der Beklagtenvertreter auf Grund des schriftlichen Anerkenntnisses.
Quelle/Link
Verfasst: 10.03.2009, 20:48
von Walli80
Hi,
also ich würde sagen, für ein VU, wenn dein RA bei Gericht anwesend war und für die Gegenseite niemand erschienen ist, bekommt man eine 0,5 Gebühr, sollte aber dein RA noch irgendwas erörtert haben oder sonstiges verhandelt haben oder auch sonstige Anträge gestellt haben, dann bekommt man eine 1,2 Gebühr.
Und bei einem Anerkenntnisurteil rechne ich grundsätzlich eine 1,2 Gebühr ab. Schau mal im RVG für Anfänger unter Anerkenntisurteil nach, da steht glaub ich ein schönes Beispiel.
Verfasst: 10.03.2009, 20:56
von Tinili
Oh ja, das mach' ich morgen gleich im Büro. Wie ist das eigentlich bei einem VU im schriftlichen Vorverfahren. Da gibt es doch bestimmt auch 0,5 - oder?
Ich werd' das schon noch raffen.
Verfasst: 10.03.2009, 21:01
von Walli80
Im schriftlichen Vorverfahren kannst Du für ein VU nur die 0,5 Gebühr abrechnen, wenn für das Verfahren eine mündliche Verhandlung auch vorgesehen war.
![Band :band](./images/smilies/musik.gif)
Verfasst: 10.03.2009, 21:07
von Tinili
Ist ja so traurig. Irgendwann muss ich dann dem Chef das Gehalt zahlen, weil er nichts mehr hat - oder ....
![:dance :dance](./images/smilies/dancing.gif)
Verfasst: 12.03.2009, 17:39
von chica87
Wann genau entsteht die TG bei Anerkenntnis
Verfasst: 18.03.2009, 09:57
von Jennifer88
Ich hätte da auch mal eine Frage: Wann genau entsteht die TG bei Anerkenntnis. Datum des Urteil oder wann? Und wo finde ich etwas dazu.
LG Jennifer 88