Seite 1 von 3

Aktenzeichen

Verfasst: 10.03.2009, 11:14
von Karin123
Hallo Zusammen,

Gegenseite beantragt und erhält einstweilige Verfügung. Die wird unter dem Az.: 22 C 123/08 geführt.

Wir bestellen uns und beantragen, dass die Gegenseite doch bitte Hauptsacheklage einreichen soll.

Nun geht bei Gericht eine Hauptsacheklage ein. Diese wird nun unter dem Az.: 22 C 456/09 geführt.

Die Klage wird direkt an die Mandantin und nicht an uns zugestellt. Auf Nachfrage Begründung der Geschäftsstelle neues Az. wird doch immer so gemacht und da wir nicht bestellt seien, muss nun direkt an Mandantin zugestellt werden. :?: :?: :?:

Verfasst: 10.03.2009, 11:15
von gkutes
ja klar. wenn der Kläger euch nicht als prozessbevollmächtigten angibt, muss an den mandanten zugestellt werden.

Verfasst: 10.03.2009, 11:17
von Karin123
Aber warum 2 Aktenzeichen?

Verfasst: 10.03.2009, 11:19
von Refa_Cologne_M
das erste Aktenzeichen gilt nur für die einstweilige Verfügung, die Hauptklage ist eine neue Angelegenheit, somit ein neues gerichtliches Aktenzeichen.

Jede neue Angelegenheit, jede Sache die Rechtshängig gemacht wird , bekommt ein neues Aktenzeichen beim Gericht

Verfasst: 10.03.2009, 11:20
von Kathy
Weil a) einstweilige Verfügung
und b) Klage

zwei verschiedene Vorgänge obwohl wrsl. gleiche Sache, zwei Aktenzeichen und bei der Klage wird die Gegenseite keinen Prozessbevollmächtigten angegeben haben, dann wirds direkt an Beklagten zugestellt.

Verfasst: 10.03.2009, 11:20
von gkutes
ist es üblicherweise immer nur ein AZ? sorry-hab nicht so viel (eigentlich gar nichts) mit Einstweiligen zu tun

Verfasst: 10.03.2009, 11:20
von LuzZi
Das Gericht hat volkommen recht. Es sind auch zwei Angelegenheiten, ergo gibt es natürlich auch ein neues Aktenzeichen. Für Klage und Einstweilige erhälst du immer zwei verschiedene Aktenzeichen.

Verfasst: 10.03.2009, 11:20
von Jennifer88
Ich hoffe das sind nicht die echten Aktenzeichen. Das könnte Ärger geben oder etwa nicht?

Verfasst: 10.03.2009, 11:21
von Kathy
Refa_Cologne_M hat geschrieben:das erste Aktenzeichen gilt nur für die einstweilige Verfügung, die Hauptklage ist eine neue Angelegenheit, somit ein neues gerichtliches Aktenzeichen.

Jede neue Angelegenheit, jede Sache die Rechtshängig gemacht wird , bekommt ein neues Aktenzeichen beim Gericht

Genauso wollt ichs sagen hab nur einen Formulierungsknoten im Gehirn seit drei Tagen :oops:

Verfasst: 10.03.2009, 11:22
von Kathy
Echte AZ könnten wirklich Probleme machen