Zuständiges Gericht für Ehescheidung

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Princesss1988
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#1

07.03.2009, 15:46

Hey Leute,
ich bearbeite gerade eine alte Abschlussprüfung und bleibe bei folgender
Frage hängen:

Welches Gericht ist in Deutschland für Ehescheidungen sachlich und örtlich zuständig?

Meiner Meinung nach ist das doch das Amtsgericht -Familiengericht-, oder??

LG
[font=Courier New][color=#FF0000]Oft stehen wir im Leben vor zwei Türen. Welche die Richtige ist finden wir auch nicht herraus wenn wir sie durchschreiten. Schwach sind nur die, die zögerlich davor stehen bleiben! Nur Mut!!![/color][/font]
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Refa_Cologne_M
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#2

07.03.2009, 15:49

japp, das Amtsgericht ist sachlich nach § 23b GVG in Familiensachen zuständig (ausschliesslicher Gerichtsstand)
Zuletzt geändert von Refa_Cologne_M am 07.03.2009, 15:52, insgesamt 1-mal geändert.
CheerSassi
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#3

07.03.2009, 15:51

ja, AG -FamG- und örtlich, kannste hier nachlesen http://www.mein-recht.de/zustaendig.htm
Grüßle Sassi

[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Girls/smilie_girl_014.gif[/img][/url]

[color=#FF40BF]Accusare se nemo debet. (Niemand muss sich selbst belasten)[/color]
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Princesss1988
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#4

07.03.2009, 15:52

oki, danke für die schnellen antworten :)
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LuzZi
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#5

07.03.2009, 18:13

Siehe auch weiter § 606 ZPO :)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Little_Justitia
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#6

07.03.2009, 22:10

totti27bln hat geschrieben:japp, das Amtsgericht ist sachlich nach § 23b GVG in Familiensachen zuständig (ausschliesslicher Gerichtsstand)
:genau
[align=center][url=http://www.imgbox.de][img]http://www.imgbox.de/users/public/images/f53221b83.png[/img][/url][/align]

[align=center][color=#FF40BF]Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste.
Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste.
Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.[/color][/align]
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