Schlichtungsverfahren

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Gast

#1

06.11.2005, 12:08

Wenn der geschäftsführende Alleingesellschafter einer Gmbh beleidigt (Schmerzensgeld 250,00 €) und zugleich das Fahrzeug der Gmbh beschädigt (Schaden 420,00 €) wird, muss dann das Schlichtungsverfahren jeweils für die GmbH und den Geschäftsführer vorangehen oder kann Klage erhoben werden, weil der Streitgegenstand in der Summe 600,00 € (§ 10 I Nr.1 GüSchlGNRW) überschritten ist, oder ist ohnehin § 10 I Nr. 3 GüSchlGNRW vorrangig, wonach ein Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten wegen ehrverletzender Handlungen ein Schlichtungsverfahen voraussetzt.
Sollte dies der Fall sein: Ist es zur Umgehung des Schlichtungsverfahrens dann nicht sinnvoll sofort einen Mahnbescheid, wobei hier auch die GmbH und der Geschäftsführer als Privatperson Antragsteller sind?
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