Berufung eingelegt, muss RSV Kosten der I.Instanz zahlen!?

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Ekonex
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#1

03.03.2009, 15:06

Wir haben in einer Sache Berufung eingelegt, die gegnerischen RAe haben einen KfB über die Kosten der I. Instanz erwirkt. Ich habe diesen -wie immer - an RSV zur Zahlung weitergeleitet. Die RSV meint aber sie müsse nicht zahlen, da Berufung eingelegt wurde.

1. Ist das richtig so und müssen nun diese Kosten von Mandanten getragen werden, wenn die RSV nicht zahlt?

2. Außerdem sagten die mir, dass die Vorschussrg. für die Berufung auch nicht gezahlt wird, weil die Berufungsbegründung fehlt, ist das denn auch so richtig??

Danke für eure Hilfe!
rosa

#2

03.03.2009, 15:10

Ist das richtig so und müssen nun diese Kosten von Mandanten getragen werden, wenn die RSV nicht zahlt?
doch, die müssen den kfb bezahlen! sonst können die die sicherungsvollstreckung auch durchführen!
Außerdem sagten die mir, dass die Vorschussrg. für die Berufung auch nicht gezahlt wird, weil die Berufungsbegründung fehlt, ist das denn auch so richtig??
quatsch! mit berufungseinlegung habt ihr die gebühr verdient!
Steph
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#4

03.03.2009, 15:26

Ich finde das gar nicht so abwägig, dass die RSV die Kosten der I. Instanz noch nicht an die Gegenseite zahlt, da möglicherweise durch die Berufung das erstinstanzliche Urteil doch aufgehoben werden kann und eine andere Kostenentscheidung ergehen könnte. Insofern wird seitens der RSV erst abgewartet, was die Berufung ergibt. Oder verstehe ich das jetzt falsch?
engerl86

#5

03.03.2009, 15:28

Aber wenn die das noch nicht bezahlen, kann die gegenseite doch einstweilen vollstrecken. Sollte die Berufung etwas ändern, muss natürlich an die RSV zurückgeleistet werden.
rosa

#6

03.03.2009, 15:55

. Insofern wird seitens der RSV erst abgewartet
ja genau, erstma abwarten ob der VN dann vollstreckt wird nee nee, das is zu zahlen. oft wird hier versucht mit uns ne "abmachung" zu treffen, dass wir das zweitinstanzliche urteil abwarten sollen, nix gibts! :) Ekonex, schreib der RVS dass das zu zahlen ist!
ClaireFraser

#7

03.03.2009, 16:02

Ich finde das gar nicht so abwägig, dass die RSV die Kosten der I. Instanz noch nicht an die Gegenseite zahlt, da möglicherweise durch die Berufung das erstinstanzliche Urteil doch aufgehoben werden kann und eine andere Kostenentscheidung ergehen könnte. Insofern wird seitens der RSV erst abgewartet, was die Berufung ergibt.
Machen die RSV's meistens so. Bzw. ich kenne es nur so. Wenn jetzt die Berufung mit einer anderen Kostenentscheidung endet, die die 1. Instanz mit umfasst, hätte die RS ja womöglich zu viel bezahlt oder gar nichts zu zahlen brauchen und hätte dann das Problem, ihr Geld wiederzukriegen. Das machen die nicht.

Und solange der KfB noch nicht vollstreckbar ist, kann die Gegenseite auch keine ZV machen. Und das wird solange die Berufung läuft, auch nicht der Fall sein (vollstreckbar werden mein ich).
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Ekonex
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#8

03.03.2009, 16:16

ClaireFraser hat geschrieben:
Ich finde das gar nicht so abwägig, dass die
Und solange der KfB noch nicht vollstreckbar ist, kann die Gegenseite auch keine ZV machen. Und das wird solange die Berufung läuft, auch nicht der Fall sein (vollstreckbar werden mein ich).
Also ist das wirklich so? Dann nämlich brauche ich mir dann doch keine Sorgen zu machen wg. ZV-Maßnahmen der Gegenseite oder?
rosa

#9

03.03.2009, 16:17

hätte die RS ja womöglich zu viel bezahlt oder gar nichts zu zahlen brauchen und hätte dann das Problem, ihr Geld wiederzukriegen
ähmmm, das is nich richtig!!!
Und solange der KfB noch nicht vollstreckbar ist, kann die Gegenseite auch keine ZV machen. Und das wird solange die Berufung läuft, auch nicht der Fall sein (vollstreckbar werden mein ich)
wie oben schon geschrieben, die gegenseite kann die SICHERUNGSVOLLSTRECKUNG betreiben, ich mach das IMMER hier!!!!
engerl86

#10

03.03.2009, 16:21

Würde ich auch machen, wenn ich die Gegenseite wär! Sicherungsvollstreckung geht auf jeden Fall!
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