Aufforderrungsschreiben von Mandant

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M_und_M
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#1

03.03.2009, 10:59

Hallo,

wir haben einen Mandanten der gerne Vollstrecken möchte, vorher aber den Gegner noch mal auffordern möchte zu zahlen. Dies möchte er noch ohne Anwalt machen, also sollen wir ihm ein Schreiben verfassen das er dann abschicken kann. Diese wundervolle Aufgabe wurde mir zugeteilt. Nun sitze ich bereits am dritten Versuch bekomm es aber einfach nicht auf die Reihe. Ein Aufforderungsschreiben aus unserer Sicht ist kein Problem, aber ich bekomme es nicht hin ein Aufforderungsschreiben aus Sicht des Mandanten zu machen.

Muss ich einfach die Dinge aus Sicht des Anwalts weg lassen, was das Schreiben insgesamt - meiner Meinung nach - deutlich kürzen würde, oder muss ich das dann auf Sicht des Mandanten ändern, was mir nicht gelingen will?

Also welche Punkte sollte ein Mandant der das ganze selbst machen möchte ansprechen? Weil es sollte ja doch noch nach Laie aussehen und nicht mit juristendeutsch voll gestopft sein :roll: das ist meine Schwierigkeit...
secret72

#2

03.03.2009, 11:03

Ich würde einfach reinschreiben, dass ich ihn jetzt letztmals zur Zahlung der Forderung in Höhe von € .... (zzgl. Zinsen) auffordere. Und wenn bis dann und dann kein Geldeingang da ist, gebe ich die Angelegenheit an meinen Rechtsanwalt zur Einleitung der Zwangsvollstreckung.
xwniax

#3

03.03.2009, 11:08

ändert es gebührenrechtlich etwas, wenn man schreibt, dass der Anwalt bereits Auftrag zur ZV hat?
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immer
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#4

03.03.2009, 11:34

Nö. ZV-Gebühren gibts erst, wenn der Anwalt tatsächlich vollstreckt, wozu aber auch schon die Vollstreckungsandrohung zählt. Diese Gebühr fällt auch dann an, wenn ihr dem Mandanten was vorformuliert.

Ich sehe aber ein Problem damit, diese Kosten dem Schuldner aufs Auge zu drücken, wenn "offiziell" der Mandant die Vollstreckungsandrohung selbst geschrieben hat.
AC/D Schuhe aus!
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M_und_M
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#5

03.03.2009, 11:49

immer hat geschrieben:Ich sehe aber ein Problem damit, diese Kosten dem Schuldner aufs Auge zu drücken, wenn "offiziell" der Mandant die Vollstreckungsandrohung selbst geschrieben hat.
Das haben wir Mandant schon erläutert das er dann die Kosten selbst tragen muss, aber er will es trotzdem so machen. Da wir die Kosten auch schon in Form von Vorschuss bekommen haben kann uns das auch egal sein warum der das so will...
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