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2. Abschlussprüfung ohne Betrieb?

Verfasst: 24.02.2009, 14:35
von hamsti22
Hi! Ich hab ne Frage. Also ich mache eine Ausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Im Mai diesen Jahres hab ich Abschlussprüfung. Was ist wenn ich sie nicht schaffe? Muss ich trotzdem im Betrieb bleiben (es ist echt übel dort) oder kann ich die Prüfung beim 2. mal ohne Betrieb wiederholen? Muss ja dann nur die 100 Euro für die Prüfung selber bezahlen oder? :P

Verfasst: 24.02.2009, 15:11
von Soenny
So weit ich weiß, ist das vom Bundesland und teilweise sogar von der IHK abhängig. Von wo kommst du denn (gerne auch per PN) und bist du noch im Ausbildungsbetrieb oder schon weg da?

Verfasst: 24.02.2009, 16:05
von Ekonex
Warum solltest du die Prüfung nicht schaffen???:?:

Also ich weiß, dass man die Prüfung beenden kann ohne im Betrieb weiterhin tätig zu sein ABER es müssen erhebliche Gründe hierfür vorliegen und du musst nachweisen, dass du dich bemüht hast etwas neues zu finden.........es ist jedoch so, dass es von Kammerbezirk zu Kammerbezirk unterschiedlich ist. Am besten bei der Kammer anrufen und fragen!

Verfasst: 24.02.2009, 16:15
von yellow_maya
das stimmt nicht. es müssen gar keine gründe vorliegen. ich hab es im letzten mai ganz genauso gemacht. bin in rechnungswesen durchgefallen und habe vorher einen schriftsatz aufgesetzt in dem stand, dass ich bei nichtbestehen der prüfung den betrieb verlassen werde. und das war auch alles kein problem. hab die prüfung im januar wiederholt. die prüfungsgebühr betrug bei mir 75 eu.

Verfasst: 25.02.2009, 17:18
von hamsti22
na das wäre echt super wenn das funktioniert. ich bleibe in diesem Betrieb keinen Tag länger. nichtmal ne stunde. aber dass es da schXXX ist ist allgemein bekannt ;)

Verfasst: 25.02.2009, 19:50
von yellow_maya
nee, mach dir mal keine sorgen.
bei mir ging das auch wunderbar. und das halbe jahr zwicshen den prüfungen kannst du herrlich zum lernen und entspannen nehmen.
ich habe in der zwischenzeit auf 400 eu gejobbt.

Verfasst: 25.02.2009, 22:09
von hamsti22
ja genau das hab ich auch vor. Geld brauch ich nämlich für meine wohnung und meinen welpen ;) Aber ich hoff einfach mal das beste dass ich es schaffe. bin schon viel entspannter , obwohl... kennt jemand gute beruhigungstropfen? :lol:

Verfasst: 25.02.2009, 22:33
von Jupp03/11
ja, kenn ich:

sich durchsetzen, auch als Lehrling.

Ich weiß zwar nicht, wie alt du bist -ist hier ja eine Unart geworden bei den Damen, das Alter einzustellen, warum auch immer- scheinst aber eine Wohnung und einen Hund zu haben, was der tagsüber macht, wenn du arbeitest, schreibst du nicht.

Verfasst: 26.02.2009, 10:35
von yellow_maya
das geht ja auch niemanden was an denke ich.
man ist ja hier um infos auszutauschen und nicht um sich zu daten...

Verfasst: 26.02.2009, 10:58
von Lena
Aber ein paar mehr Angaben im Profil macht das Antworten leichter.
Prüfungsbedingungen, Vorziehen der Prüfung oder wiederholen der Prüfung ohne Betrieb sind teilweise kammerintern geregelt. Jede Kammer hat eine eigene Prüfungsordnung. Man kann halt so nur viel spekulieren bei Antworten ...

Und was ist schon dabei ein Alter, eine Gegend aus der man herkommt etc. anzugeben? Es geht nicht ums daten! Aber so ein paar Angaben kann man schon aus reiner Höflichkeit machen - wenn man qualifizierte Antworten erwartet!