Freistellung für die Abschlussprüfung!?

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Ekonex
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#1

20.02.2009, 10:57

Hallo

Ich werde meine Abschlussprüfung am Di.05.05.2009 am Mi.06.05.2009 und am Fr.08.05.2009 ablegen.

In meinem Ausbildungsvertrag steht, dass ".....ihn (also mich) für die Teilnahme daran und für den Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen."

Das heißt für mich am Montag den 04.05.2009 bin ich freigestellt, für die Prüfungszeit auch!

Aber muss ich mir nun für den Do., den 07.05.2009 einen Urlaubstag nehmen und bin ich verpflichtet nach der Prüfung (also dann mittags) in der Kanzlei zu erscheinen. :?

Ist das richtig so und wie wird denn dies bei euch gehandhabt :?:

LG
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Gelini
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#2

20.02.2009, 11:02

Soweit ich das weiß, ist nur für unter 18-jährige der Tag vor der Prüfung eine Freistellung Pflicht. Ich hab mir auch einen Tag Urlaub genommen. Ich kenn aber auch Leute, die den Monat davor komplett frei hatten...
susannen aus s.

#3

20.02.2009, 11:03

Pfffffff, also ich meine, diese Regelung mit dem 1 Tag vor Prüfung freistellen, gilt nur für minderjährige Auzubis. Alles andere ist tatsächlich so, du bist für die Prüfungszeit freigestellt und dann wird gearbeitet!!! Wenn du allerdings am Freitag, 08.05.2009 deine Prüfung beendest bekommst du doch auch gleich ein Ergebnis, oder? Damit ist dann auch deine Ausbildung beendet und, wenn du nicht übernommen wirst, müsstest du danach nicht mehr arbeiten, sondern nur noch zum Feiern im Büro erscheinen.
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katuscha
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#4

20.02.2009, 11:11

Ich hatte mit meinen Chefs gesprochen und musste nach den schriftlichen Prüfungen nachmittags nicht in die Kanzlei. Ich hatte mir allerdings auch die Zeit davor Urlaub genommen.
Wenn du allerdings am Freitag, 08.05.2009 deine Prüfung beendest bekommst du doch auch gleich ein Ergebnis, oder? Damit ist dann auch deine Ausbildung beendet und, wenn du nicht übernommen wirst, müsstest du danach nicht mehr arbeiten, sondern nur noch zum Feiern im Büro erscheinen.
Das ist aber doch erst nach der mündlichen Prüfung.
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Ekonex
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#5

20.02.2009, 11:22

also das mit dem freien Tag vor der Prüfung ist vertraglich vereinbart und gilt auch für über 18-Jährige und das was katuscha geschreiben hat ist auch richtig ich muss bis zur mündlichen prüfung (vorraus. mitte juni)weiterarbeiten

Ich will hier nicht kleinlich wirken aber nach dem ganzen sachen die hier abgelaufen sind :evil: finde ich ich sollte die ganze woche freigestellt werden, viell. habt ihr ideen wie ich argumenteiren kann um dies zu erreichen :wink:
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Gelini
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#6

20.02.2009, 11:25

Wenn das mit dem Tag vertraglich vereinbart ist, würde ich deinen Chef mal darauf hinweisen, oder hast du das schon getan?

Hm, ne ganze Woche frei... Hat denn dein Chef was davon? Wirst du z. B. übernommen?
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katuscha
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#7

20.02.2009, 11:30

für die Teilnahme daran und für den Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen."
Da die Prüfungen bei Dir etwas auseinandergezogen sind, solltest Du Deinen Chef fragen, ob dies auch für den Donnerstag gilt, immerhin ist es auch ein Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung.
Du könntest vielleicht noch so argumentieren, dass du viel zu nervös bist und mit deinen Gedanken immer bei Prüfung bist. Vielleicht gibt dein Chef dir dann frei. Kommt natürlich auch auf euer Verhältnis an.
Was wäre so schlimm, wenn Du den Donnerstag Urlaub nimmst?
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Ekonex
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#8

20.02.2009, 11:32

Nein ich werde nicht übernommen und mein chef hat mir auch ganz deutlich gemacht, dass ich hier nicht wirklich gebraucht werde.....

manoman ich wollte mich heute eingentlich nicht aufregen..... :(
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rebru82
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#9

20.02.2009, 11:35

Kann mich den Vorrednern nur anschließen. Die Freistellung gilt nur für Minderjährige. Ich musste auch an jedem Tag arbeiten, war nur für die Zeit der Prüfung freigestellt. Danach hieß es dann auch weiterarbeiten.

Aber kannst ja auf jeden Fall fragen, viele Chefs geben einem ja trotzdem frei.
Viel Glück
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
susannen aus s.

#10

20.02.2009, 11:39

Hilft doch nichts, bist doch bald fertig!!! Ich dachte, der letzte Termin sei deine mündliche Prüfung, kann ja aber gar nicht sein, Ergebnisse müssen ja ausgewertet werden, sorry, Gedankenfehler. Ich bin sowieso völlig erstaunt, wie das bei euch geht, hier in Hannover sind die Prüfungen (schriftlich) Samstags, jedenfalls die Hauptprüfung schriftlich, die Prüfung Textverarbeitung sind Mittwoch oder Freitag, aber schon 2 Monate vor der eigentlichen schriftlichen Prüfung.

Wenn du nicht übernommen wirst, dann hast du doch noch Urlaub übrig für dieses Jahr, oder? Das müssten doch eigentlich so um die 24 Tage sein! Nimm einfach alle und zwar zur Prüfungsvorbereitung und für die Prüfungswoche, auch auf die Gefahr hin, dass du dann möglicher Weise für den Rest des Jahres leer ausgehst. Nur so kannst du gewährleisten, dass du so in dir ruhst, dass du die Prüfung überhaupt erfolgreich bestehst, wenn du eh schon Stress mit Chef hast, kann dir das die ganze Prüfung zerschießen und dann sitzte noch ein halbes Jahr in dem Büro!!!
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