Kostenrechnung Zwangsvollstreckungssache

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M_und_M
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#1

18.02.2009, 16:23

Hallo,

da ich mir gerade nicht sicher bin in welche Kategorie ich diese Frage stellen muss (Brago, RVG oder ZV) stelle ich sie einfach hier.

Mein Problem ist nun folgendes:

Ich habe ein Fall der hier im Jahr 2002 gestartet wurde. Später wurden dann Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.

Genau um diese geht es, diese soll ich nämlich nun Abrechnen. Leider stehe ich hier nun etwas auf dem Schlauch. Muss das ganze nun nach Brago (meine Meinung) und nach RVG (Meinung vom Chef) abgerechnet werden?

Wenn das ganze nach Brago gemacht werden muss, könnte mir das jemand erklären? Weil ich hatte nie was damit zu tun und in der Berufsschule lernt man dazu ja auch nichts (wir haben zumindest nichts hierüber gelernt :fluch )
Bärchen

#2

18.02.2009, 16:25

Wann wurden die ZVM gemacht? Wann wurde der Auftrag zur ZV erteilt? Wenn die ZV-Aufträge zur Zeit der BRAGO gemacht wurden, werden diese nach BRAGO abgerechnet. Wenn die ZV zur Zeit des RVG eingeleitet wurden, dann nach RVG. Wenn 1 ZVA noch zur BRAGO-Zeit und der andere ZVA zur RVG-Zeit eingereicht wurde, werden die entsprechend nach BRAGO oder RVG abgerechnet.
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Smilie
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#3

18.02.2009, 16:26

Wenn Ihr den ZV-Auftrag zu "RVG-Zeiten" eingelegt habt, dann musst Du auch nach RVG abrechnen.

Es kommt immer auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung an.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

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zenzi75
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#4

18.02.2009, 16:26

:zustimm Bärchen
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rebru82
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#5

18.02.2009, 16:29

Bei Vollstreckungsmaßnahmen nach BRAGO hat sich zum RVG nicht viel geändert. Falls du eine BRAGO zur Hand hast (ggf. im Internet nachschlagen) findest du die Gebühr in § 57 BRAGO, 3/10 nach dem Wert der Forderung einschließlich Zinsen und bisherige Kosten.

Im Weiteren stimme ich Bärchen zu. Kommt auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung bzw. der ZVM an.
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M_und_M
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#6

18.02.2009, 16:36

Ok, dann muss das ganze nach Brago abgerechnet werden.

Kann mir nun noch jemand sagen helfen und mir sagen was ich da nun machen muss? Hab zwar so ne schicke Tabelle vor mir liegen, aber da stehen nur die ausgerechneten Beträge drin...
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ReNoZwerg

#7

18.02.2009, 17:44

3/10 Gebühr gem. § 57, 58 BRAGO (siehe auch Beitrag von rebru82)
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