Hallo Ihr Lieben,
haben die Mdt. im vereinfachten Verfahren bezüglich des Kindesunterhalts vertreten. Nach dem vereinfachten Verfahren schloss sich ein streitiges Verfahren an.
Nach § 17 fällt ja zweimal die AP an because zwei Verfahren. Gebühr für vereinfachtes Verfahren wird voll auf die VG des streitigen Verfahrens angerechnet. Muss jetz Kostenfestsetzung beantragen. So?
1,3 VG Nr. 3100
AP
1,3 VG Nr. 3100
- 1,3 VG für vereinfachtes Verfahren
AP
Ust.
oder gibts für das vereinfachte Verfahren ne andere Gebühr? steh bissl ufm schlauch.
DANKE.