Frage zur Abrechnung vom Versäumnisurteil

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Sandy83
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#1

16.02.2009, 12:44

Hallo,

ich hab eine Frage zur Abrechnung vom Versäumnisurteil.

Ein Verfahren wurde terminiert. Auf Antrag der Gegenseite wurde gegen unseren Mandanten ein Versäumnisurteil erlassen, weil unser RA erklärt hat, nicht aufzutreten.

Dagegen haben wir Einspruch eingelegt und begründet. Ein weiterer Termin erfolgte nicht.

Wie rechne ich das jetzt ab?

In gleicher Sache gab es ein einstweiliges Anordnungsverfahren und auch ein Beschwerdeverfahren (gegen PKH-Ablehnung), die beide bereits abgerechnet sind.

Wird der Einspruch extra abgerechnet? oder nochmal mit Verfahrensgebühr? Zählt dieser Termin, in dem Versäumnisurteil ausgesprochen wurde für uns auch als Terminsgebühr? :roll:

Ich freue mich sehr über Antworten!!!

Vielen Dank im Voraus, :P

Sandy83
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nephele
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#2

16.02.2009, 12:53

also ne terminsgebühr für das versäumnisurteil bekommt ihr nicht, weil ihr ja nicht aufgetreten seid. die gibts ja für den gegner weil er VU beantragt hat.

wenn ich das jetzt richtig auf die reihe kriege, sind einstweilige anordnungssache besondere verfahren, sind also gesondert abzurechnen. würde heißen, dass ihr für das einspruchsverfahren gesonderte gebühren bekommt.

sollte das alles nicht stimmen, bitte ich um schläge auf den hinterkopf... die sollen ja das denkvermögen erhöhen... montag halt :roll:
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Sandy83
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#3

16.02.2009, 12:58

Das ging ja schnell:-)

Also das Anordnungsverfahren wurde schon gesondert abgerechnet. Fällt der Einspruch da mit rein?
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nephele
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#4

16.02.2009, 13:01

der einspruch richtet sich ja gegen das VU, richtig?
in welcher sache ist das VU denn ergangen? worum geht es in dem fall überhaupt? irgendwie versteh ich das grad nicht mit den ganzen einstw. anordnungen, beschwerden, einspruch und pkh dingsbums... bei mittagspause macht mein kopf auch pause :mrgreen:
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Sandy83
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#5

16.02.2009, 14:21

Also die einstweilige Anordnung wurde von der Gegenseite beantragt, wegen Kindesunterhalt (und Dringlichkeit). Diese wurde abgewiesen, weil unser Mandant nicht leistungsfähig war.(bzw. sollte dies im Hauptsacheverfahren verfolgt werden.

Weil im Hauptverfahren unser RA nicht aufgetreten ist, wurde gegen unseren Mandanten VU verhängt und PKH verweigert.

Gegen den PKH-Beschluss haben wir Beschwerde eingelegt und dies auch abgerechnet.

Im Hauptverfahren hat das Gericht Leistungsfähigkeit unterstellt, dabei aber Kredite nicht mitberücksichtigt. Deshalb wurde Einspruch eingelegt. und dieser teilweise stattgegeben.

Ist das übersichtlicher?

Vielen Dank schonmal für deine Mühe!!! Echt super!!!
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nephele
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#6

16.02.2009, 14:30

übersichtlicher ist es, jetzt versteh ich den zusammenhang der dinge miteinander... gleichzeitig ist es aber auch sehr verwirrend... muss ich mal länger drüber nachdenken... weil mit diesem teilweise abgerechnet und so... das verwirrt mich etwas*g*
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#7

16.02.2009, 14:38

Vielen Dank!:-)
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#8

16.02.2009, 15:02

mhm...also ich fürchte ich kann dir da nicht weiterhelfen... da hab ich wohl ein brett vorm kopf... aber mit so vertrakten abrechnungen hab ich es eh nicht so... vor allem hab ich jetzt im rgv gelesen, dass EA dieselbe angelegenheit ist, aber bei besonderen angelegenheiten steht das auch...
es ist montag... da steig ich echt nicht mehr durch :mrgreen:
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#9

16.02.2009, 18:03

Das ist halt auch mein Problem :wink:
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#10

17.02.2009, 12:16

hi sandy, konntest du das problem schon lösen?
also ich hab das echt nicht mehr aus dem kopf gekriegt... denke da die ganze zeit drüber nach =)
morgen bekomme ich einen neuen rvg kommentar... vielleicht hab ich ja dann die erleuchtung :mrgreen:
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