Abrechnung....

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Kayusha
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#1

04.02.2009, 12:59

Hallo Freunde,

ich komm ohne Eure Hilfe mal wieder nicht klar....
also:
Mandant kam mit letzter Zahlungsaufforderung vor Mahnbescheid einer RSV über 113,54 EUR.
Wir haben dem Vertragsverhältnis insgesamt widersprochen und bisher gezahlte Beiträge zurückgefordert.
Hierauf kam der angekündigte Mahnbescheid, dem wir widersprochen haben.
Dann Vollstreckungsbescheid.
Dann hat man sich schriftlich darauf geeinigt, dass die bisher gezahlten Beiträge zurückgezahlt werden (225,72 EUR), unser Mandant wurde aus dem Vertrag entlassen.


GW 113,54 EUR + 225,72 EUR
3306 VV RVG 0,5
1000 VV RVG 1,5
1009 VV RVG
7002 VV RVG
7008 VV RVG

Was meint Ihr?
Danke schonmal....
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
StineP

#2

04.02.2009, 13:03

Also bitte erst mal wäre es hilfreich, wenn du eine aussagekräftige Überschrift wählst - beim nächsten Mal.

Ich stimme deiner Abrechnung zu, ABER: Wieso Hebegebühr? Dafür seh ich keine Rechtfertigung!
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Smilie
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#3

04.02.2009, 13:05

Boah - also ein paar Bezeichnungen der Gebühren wären mal nicht schlecht...
aber so pauschal kannst Du nicht abrechnen

Die Gebühr für den Widerspruch bekommst Du ja nur in Höhe von 113,54

Meine Meinung:
1,3 GG aus 113,54 + 225,72
P+T
USt

0,5 VG aus 113,54
abzgl. Anre. 0,65 GG aus 113,54
P+T
USt

und dann noch die Hebegebühr, sofern angefallen.

Wegen der EG - die ist ja auch angefallen, ich bin nur unsicher, ob meine Gedanken stimmen aber ich würd die so berechnen

1,5 EG aus 225,75
1,0 EG aus 113,54 und beide nach 15 Abs. 3 prüfen
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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StineP

#4

04.02.2009, 13:09

Oh ... stimmt. Hab die 1,3 gg übersehen....

Aber dann würde ich das anders machen...

Müssten mal klären, was die 113,54 € überhaupt für ne Forderung waren und ob die wirtschaftlich ggf. identisch sind... nicht, dass du die doppelt abrechnest.
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Smilie
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#5

04.02.2009, 13:10

darüber grüble ich auch schon die ganze Zeit Stine...
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Kayusha
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#6

04.02.2009, 13:14

Sorry...bemüh mich, mich das nächste Mal genauer auszudrücken.

@ StineP: Die Hebegebühr für die Auszahlung der rückgezahlten Beiträge an den Mandanten. Oder?

Ich hoffe ich werd das alles irgendwann mal beherrschen....
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Kayusha
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#7

04.02.2009, 13:18

Die 113,54 EUR sind aus der Forderung, über die nicht weiter gezahlten Beiträge an die RSV. Deshalb erging der MB. Dafür die GG abrechnen, ja?
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
ClaireFraser

#8

04.02.2009, 13:29

Also ich stimme der Abrechnung von Smilie zu.

GG berechnest du aus dem Gesamtbetrag (113 + 225 €), da ihr ja die weitere Zahlung abgelehnt habt und Rückforderung geltend gemacht habt.

Die Gebühr für den Widerspruch nur aus den 113€, da ja nur die im MB geltend gemacht wurden.

Hebegebühr kannst du dann aber nur für die weitergeleiteten 225,75 berechnen.
gkutes

#9

04.02.2009, 13:30

die GG bekommst du aus
Mandant kam mit letzter Zahlungsaufforderung vor Mahnbescheid einer RSV über 113,54 EUR.
Wir haben dem Vertragsverhältnis insgesamt widersprochen und bisher gezahlte Beiträge zurückgefordert.
also 113,54 PLUS bisher gezahlte beträge
StineP

#10

04.02.2009, 13:37

Jepp.

Dann abrechnen wie Smilie.

Darf ich bitte trotzdem noch mal wissen, wieso du ne Hebegebühr ansetzt??
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