Zinsen richtig berechnen!

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Bellachen
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#1

29.01.2009, 18:26

Hallo an alle!

Ich bin neu hier im Forum und wollte mich zuerst einmal vorstellen. Ich bin Azubine im 1. Lehrjahr und bin die einzigste Angestellte des Chefs und somit auf mich alleine gestellt. In manchen Sachen, benötige ich aber trotzdem noch die ein oder andere Hilfe bzw. richtige Erklärung, denn im Büro habe ich ja keinen und der Chef hat manchmal wohl auch nicht so den Durchblick.

Also hier mein erstes Anliegen:

Unsere Mandantin hat eine Forderung aus einer Lieferungsrechnung gegen die Schuldnerin. Diese Rechnung datiert vom 21.08.2008. In der Rechnung steht unten: „Die vollständige Bezahlung der Rechnung ist bis zum 31.08.2008 ohne Abzug fällig.“

Die 1. Mahnung datiert vom 15.10.2008, die 2. Mahnung vom 21.11.2008 und die 3. Mahnung vom 14.01.2009, jeweils ohne erneute Fristsetzung.

Ich habe nicht wirklich eine Ahnung, ab wann ich jetzt Zinsen nehmen kann für die Forderungsaufstellung. Unser Programm hat mir automatisch den 22.09.2008 vorgeschlagen. Aber auf das Programm ist nicht 100%-ig Verlass, wie wir schon oft hier festgestellt haben.

Ich bedanke mich bereits jetzt schon mal im Voraus bei Euch.

Vielen Dank!
Kimmy

#2

29.01.2009, 19:10

Hallo, wow, 1. Lehrjahr und alleine. Chapeau und viel Glück! Und :welcome und viel Spaß hier.

Also Dein Programm rechnet Verzug nach 30 Tagen, deshalb der 22.09. (21.08 + 30 Tage + 1 Tag). Auf der Rechnung eures Mandanten ist ja aber eine Fälligkeit mit Datum ausgewiesen: der 31.08.2008. Einen Tag nach Fälligkeit war der Gegner demnach in Verzug. D.h. Du kannst die Zinsen ab dem 01.09.2008 berechnen. Das mit den Voraussetzungen des Verzug steht übrigens in § 286 BGB.
Micsi11
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#3

29.01.2009, 19:11

Nun, da das Zahlungsdatum in Rechnung kalendermäßig bestimmt auf den 31.08.2008 fällt, kannst du eigentlich auch den 01.09.2008 nehmen.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, hat dein Programm Recht. Einen Monat und einen Tag nach Rechnungsdatum.
Bellachen
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#4

29.01.2009, 19:12

Hallo!

Ja, dass ist manchmal gar nicht so einfach, vor allem, wenn man niemanden hat, den man mal fragen kann, wenn irgendwas unklar ist.

Dankeschön für die Erklärung und die rasche Antwort.
Micsi11
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#5

29.01.2009, 19:23

Dafür ist doch ein Forum da.

Aber auch alle Achtung. :applaus
Bellachen
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#6

29.01.2009, 19:24

Danke :-)
Thatsme
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#7

30.01.2009, 23:55

Oha respekt ich bin im 3ten lehrjahr wenn ich überlege ich wäre allein.... schon sehr hart
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wifey
...ist hier unabkömmlich !
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#8

31.01.2009, 00:01

und ich sag hier einfach mal noch :welcome

(auch wenn's schon zu spät ist:) Zinsen auf jeden Fall ab 01.09.
"Auf Nummer sicher gehen" ist absolut überflüssig, da ja in der Rechnung direkt als Zahlungsziel der 31.08. angegeben war.
Das einzige, was mich vom 01.09. abhalten könnte, wäre der Mandant, der bestimmt, dass doch erst später Zinsen berechnet werden sollen (so was kommt auch vor, aber wir wollen ihn ja nicht auf dumme Ideen bringen ;-))
Viele Grüße

ich
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