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Gast

#1

17.10.2006, 11:58

[font=Comic Sans MS]also..hab nun folgendes problem...hab etz jura studiert, aber hat mir gar nicht gefallen..nun hatt ich gestern in münchen bewerbungsgespräch und kann am montag auch gleich anfangen...nun is meine frage...wie isses zwecks ausbildungsverkürzung? weil ich hab die möglichkeit auf 2 jahre eben zu verkürzen..nun wollt ich mal fragen was im ersten jahr dran kommt was ich ja überspringen würd,..hat von euch wer verkürzt? würdet ihrs nochmal machen oder doch lieber drei jahre? weil zudem hat der anwalt wo ich nun anfang gemeint, dass es später auch besser is, wenn man drei jahre und nicht 2 jahre ausbildung gemacht hat...ich hab doch keine ahnung :shock: [/font]
Gast

#2

17.10.2006, 12:04

Also ich muss verkürzen, weil ich schon eine Erstausbildung habe.
Aus welchem Bundesland kommst du denn?

In Magdeburg haben wir im ersten Lehrjahr viele Gebühren gehabt, das erste Buch BGB, Einführung edv, Textverarbeitung (Maschine schreiben) usw.

Meines Erachtens kannst du nur ein halbes Jahr verkürzen. Das wäre dann das 1. Halbjahr drittes Lehrjahr. Im 2. Halnjahr drittes Lehrjahr kommen bei uns Strafsachen dran und ZV z.B. Das müssen wir vor arbeiten.

Ich hoffwen, dass ich dir damit erst mal dienen konnte
Gast

#3

17.10.2006, 12:08

ich bin aus bayern..aber weil du grad sagst erstausbildung...hab ja auch ne berufsausbildung schon gemacht...aber halt nix kaufmännisches sondern fachkosmetikerin lol
textverarbeitung is eigentlich kein ding...also ich schreib schnellwürd ich mal sagen :)
hab vorhin halt an der schule nachgefragt und die hat gemeint 2 1/2 jahre geht nich...nur entweder 2 oder 3..
Jazzy1209

#4

17.10.2006, 12:12

Hallo ShockstarPussy,

ich hab auch in der Berufsschule in MD meine Ausbildung gemacht. Bin dieses Jahr fertig geworden, wir hatten eine Umschülerin in unserer Klasse die auch das komplette erste Jahr nicht da war. Wenn du schon jura studiert hast wird das erste Jahr überhaupt kein Problem für dich sein, dort sind es hauptsächlich die kleinen Sachen wie das mahnverfahren.

Im dritten Ausbildungsjahr liegt der Schwerpunkt in Rechtslehre auf Familienrecht und in KVR Zwangsvollstreckung, Strafrecht, InSo , aber auch nicht unbedingt das Ding.

Die Noten müssen für eine Verkürzung stimmen, d.h. dein Chef beantragt es und die Schule sagt auch du kannst es schaffen.

Bei uns gab es 5 frühzeitige Auslerner und davon haben es vier geschafft gehabt.

Ganz so schwierig sind die Prüfungen auch nicht, was du in der schriftlichen verhaust kannst du noch in der mündlichen teilweise ausbügeln.

Also viel Glück für dein Vorhaben.
Gast

#5

17.10.2006, 12:35

Also, um es noch einmal klarzustellen. Ich bbin Umschülerin und darf deshalb nur 2 Jahre. Wer bei uns in der Klasse verürzen will, mit Antrag der Chefs, muss 2,5 Jahre machen. Das heißt im August 2005 angefangen und hören im januar 2008 auf.

So ist es bei uns und Jazzy 1209 wird mir da zu stimmen.

Ich habe im 2. Halbjahr erstes Lehrjahr angefangen und höre im Januar sprich 1. Halbjahr drittes Lehrjahr auf. Wir haben auch jetzt noch zwei umschülerinnen reinbekommen die hören natürlich erst im Juni 2008 auf oder Juli. Weil sie brauchen ja die zwei Jahre
Gast

#6

17.10.2006, 12:53

hja...und wie gehts dir da etz? sehr stressig?
Bärchen

#7

17.10.2006, 13:39

Hallöchen und erst einmal herzliches willkommen.

Ich kenne das mit der Ausbildungsverkürzung nur so, dass man das letzte halbe Jahr wegfallen lassen kann, wenn man einen gewissen Notendurchschnitt im 2. Ausbildungsjahr hat. Du kannst aber natürlich auch Deine Klassenlehrerin aus der Berufsschule fragen, die wissen das eigentlich auch.

Gruß Nina
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suncat
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#8

17.10.2006, 13:41

:welcome
Liebe Grüße

suncat
Gast

#9

17.10.2006, 14:51

hm hm hm...wie gsagt mich habts nur so irritiert wo die frau von der berufsschule gemeint hat dass es keine verkürzung auf 2 1/2 jahre gibt...nur eben 2 oder 3 jahre...und dass ich mich gleich festlegen muss...wobei der anwalt gestern gemeint hat: ach da können sie sich nächstes jahr auch noch entscheiden...so ...was jetzt? haha
Gast

#10

17.10.2006, 17:50

Ich habe gerade nochmal gelesen, was du geschrieben hast. Du hast schon eine Erstausbildung, darum gilt auch für dich nur 2 Jahre. Rs ist egal, was du vorher warst. Du erlernst einen ganz neune beruf, darum ist die Erstausbildung auch nicht so wichtig, was du warst. Ich war erst Maschinenbauzeichner, dann Hotelfachfrau.
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