Zwangsvollstreckung gg GmbH i. L.

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Gast

#1

26.10.2005, 08:42

Hallo, da sich im Bereich Zwangsvollstreckung hier im Board nicht so viel regt, probiere ich es hier auch mit meiner Frage: wir haben Schwierigkeiten bei der ZV gg eine GmbH i. L.
Zunächst ist der GV zum Liquidator, natürlich dem Sitz der GmbH wie im Rubrum und KFB angegeben hin, wurde aber mit der Begründung zurückgewiesen, die GmbH sei nach Polen verzogen. In der Berufungsinstanz wurde auf Nachfrage vom Anwalt der GmbH vorgetragen, dass Sitzverlegung nach Polen bei HR AG durch Liquidator angezeigt und entsprechende Änderung des HR beantragt worden sei. Das HR sei zwischenzeitig bereits zur Änderung angemahnt worden.
Lt jetziger Auskunft der Mandantin, die sich mit dem HR telefonisch in Verbindung gesetzt hat, ist die Abwicklung der Liquidation abgeschlossen und ein Antrag auf Löschung gestellt. Diesem Vorgang stehen jedoch zur Zeit noch fehlende Unterlagen entgegen. Von einer Sitzverlegung ist dort nichts bekannt.
Da die Berufung nun zurückgewiesen worden ist, soll erneut ZV erfolgen. In Polen oder am bisherigen Sitz der Gesellschaft wie auch im Urteil ausgewiesen?????? Wenn in Polen vollstreckt werden soll, müsste ja wohl das Rubrum des Urteils umgeschrieben werden, damit dann auch entsprechend für den vermeintlich neuen Sitz ein KfB beantragt werden kann? Eigentlich dürften diese ganzen Unklarheiten aber doch nicht zu Lasten eines Gläubigers gehen, der sich doch auf die Angaben des HR verlassen könnnen muss. Dies muss m. E. umso mehr gelten, wenn der Liquidator noch am Sitz der Fa. wohnt, wie dies in den Jahren zuvor auch immer der Fall war.
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