Meinung zum Ausgleich der Erhöhungsgebühr

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Josie
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#1

23.01.2009, 09:36

Hallo Ihr Lieben, ich bräuchte mal Eure Meinung. Wir haben eine WEG vertreten und einer der Mandanten hat eine RSV. Diese hat verständlicherweise die Verfahrensgeb., Terminsgeb., PuT, USt ausgegelichen und nicht die Erhöhungsgebühr.
Ich wollte diese 2,0 Erhöhungsgebühr von den 11. Mandanten erstattet bekommen. Nun sagt mein Chef, dass es unlogisch ist, das nur einer der Mandanten die Rechnung trägt. Es muss von allen gefordert werden und dann der RSV erstattet. Was sagt Ihr dazu?
gkutes

#2

23.01.2009, 10:18

Ich wollte diese 2,0 Erhöhungsgebühr von den 11. Mandanten erstattet bekommen.

Es gibt keine Erhöhungsgebühr! es ist eine Erhöhung der VG. Auch logisch, dass das die RSV des einen Mandanten nicht zahlen will .
Nun sagt mein Chef, dass es unlogisch ist, das nur einer der Mandanten die Rechnung trägt.
genau
Es muss von allen gefordert werden und dann der RSV erstattet.
häh? du musst dir jetzt halt die 2,0 noch von den anderen holen
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rebru82
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#3

23.01.2009, 10:27

Vertritt Ihr die WEG oder die einzelnen Wohnungseigentümer?? Nach der neuen Rechtssprechung gibt es für das Vertreten der WEG, diese vertreten durch den Verwalter, keine Erhöhungsgebühr mehr. Es sei denn, es werden die einzelnen Wohnungseigentümer vertreten. Wegen des Hinweises deines Chefs kann ich nur zustimmen. Wenn es 11 Mandanten gibt, dann wäre die Rechnung auf diese 11 Mandanten aufzuteilen, damit jeder nur seinen Anteil trägt. Die RSV trägt dann natürlich nur die anteiligen Kosten des Versicherten. Wenn diese mehr bezahlt hat, muss der Rest erstattet werden.
[hr]

Liebe Grüße

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Josie
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#4

23.01.2009, 10:56

Wir vertreten die einzelnen Wohnungseigentümer. Und ich habe die Erhöhungsgebühr, wie gkutes schon sagt, von den Mandanten fordern wollen. Das waren 10 Rechnungen, wo die Erhöhungsgebühr eben auf die restlichen Mandanten aufgeteilt wurde. Zu diesen hat mein Chef gesagt, dass ist alles falsch und geht nicht raus. Und ich verstehe eben nicht ganz warum.
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rebru82
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#5

28.01.2009, 11:04

Stell dir doch mal vor, du bist ein Mandant zusammen mit 3 anderen Leuten...

Wie würdest du es finden, die Hauptrechnung zu bekommen - die anderen Beiden nur eine Rechnung über die Erhöhungsgebühr?

Da in deinem Fall 11 Personen den Rechtsanwalt beauftragt haben, ist eine Kostenrechnung zu erstellen und durch 11 zu teilen. Jeder trägt also den selben Kostenanteil.
[hr]

Liebe Grüße

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gkutes

#6

28.01.2009, 11:55

aber hier hat doch die RS die ganzen gebühren bezahlt. kann dem mandanten dann doch egal sein!
wenn die RS jetzt nur 1/11 gezahlt hätte.... hat sie aber nicht. Es ist nur noch die Erhöhung offen
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