Ausbildungsnachweis

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Sandra86
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#1

24.10.2005, 07:19

Also manchmal habe ich das Problem, einfach nicht genau zu wissen, was ich in meinem ausbildungsnachweis reinschreiben kann oder ob das zu ungenau ist (jetzt nur praxis betreffend)

zb:
Postausgang
Posteingang
Kopier- und Aufräumarbeiten
Aktenverfügungen bearbeiten
Telefonkorrespondenz mit Mandanten und Gerichten...

habt ihr vielleicht beispiele.. ? Ich will ja nicht 3 jahre das selbe schreiben.. ?... :(
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happykitcat
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#2

24.10.2005, 09:09

Als Erweiterungen würde ich später, sofern nicht schon sogar jetzt möglich folgende Eintragungen vornehmen:

- Aufforderungsschreiben nach Banddiktat geschrieben
- Aufforderungsschreiben gefertigt
- Schriftsatz nach Banddiktat geschrieben
- Schriftsatz ausgefertigt

Wenn mir noch mehr einfällt, dann melde ich mich wieder

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pcwink
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wifey
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#3

24.10.2005, 11:03

Wie wär's mit

- Fristenkontrolle
- Post- bzw. EMA-Anfragen

Bei mir war's eigentlich die ganzen 3 Jahre immer der gleiche Kram:
Postein- u. Ausgang
Mahnbescheide
Vollstreckungsbescheide
Zwangsvollstreckung in allen Varianten

Irgendwann kam halt Notariat dazu .....
Viele Grüße

ich
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#4

24.10.2005, 16:09

Hi,

irgendwann ist man dann wirklich an einem Punkt angelangt, an dem immer wieder das Gleiche im Ausbildungsnachweis drinsteht. Ist leider so und kann auch nicht verhindert werden, schließlich hat man ja irgendwann in der Ausbildung einen Punkt erreicht, an dem man immer wieder die gleichen wenn auch sehr interessanten Tätigkeiten tagtäglich wiederholt.

Bei mir in der Ausbildung kamen dann auch noch so tolle Sachen hinzu wie:

- Botenfahrt/-gang zum Insolvenzgericht
- Einsichtnahme ins Handelsregister
- Einsichtnahme ins Grundbuch
- Einsichtnahme ins Vereinsregister
- Buchhaltung
- Aktenanlage
- Aktenablage
- Postaustausch mit dem Insolvenzgericht (Bringen der Verwalterpost und Mitnahme der Gerichtspost)
- Botenfahrten zu diversen anderen Gerichten zwecks Akteneinholung/Akteneinsicht
- Botenfahrten zu Steuerberatern zwecks Übergabe oder Abholung von Unterlagen

Vielleicht kannst du ja hier von einiges auch noch verwenden.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pcwink
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wifey
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#5

24.10.2005, 19:47

Ok, die HR und Grundbuchsachen hat mein Chef selber gemacht, wenn er sowieso bei Gericht war.
Botenfahrten hatte ich bewußt nur 2 in meiner Ausbildung: zum Gericht hinterherfahren, da mein Chef die Unterlagen vergessen hatte :mrgreen:
Viele Grüße

ich
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stef
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#6

25.10.2005, 10:15

Hallo Sandra,

anfangs ging es mir ganz genauso, aber mittlerweile habe ich da den "Dreh" raus, man kann ein und diesselbe Tätigkeit auch unterschiedlich formulieren oder mehr oder weniger ausformulieren. Da ich aber mittlerweile fast nur Notariat mache, habe ich jetzt auch meine Probleme. Ich kann aber gerne mal in meinem Berichtsheft Zuhause nachschlagen (erstelle das über Excel) und kopiere dir mal hier ein paar Beispiele aus dem RA-Bereich hinein.

Wie oft fertigst du denn einen Ausbildungsnachweis an? Bei uns ist das alle 3 Monate Standard und dann beschreiben wir unsere Tätigkeiten stichwortartig und eben auch die einzelnen Themen in den jeweiligen Berufschulfächern werden aufgezählt.

Grüße
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#7

25.10.2005, 12:57

Nur alle 3 Monate??? Welch traumhafte Vorstellung.

Mein Chef bestand auf ein Tagesberichtsheft.
Er hat es dann damals mit Mühe und Not geschafft zur Zwischen- bzw. Abschlußprüfung zu unterschreiben (und hat sich dann beschwert, dass es so viel war) :teufel
Viele Grüße

ich
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#8

25.10.2005, 13:08

Hallo,

ich musste mein Berichtsheft immer am Monatsende vorlegen, nachdem die Azubis, die zwei Jahre vor mir fetig wurden, diese erst zur Prüfung vorgelegt hatten.

LG

Katja :pcwink
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#9

25.10.2005, 14:12

Ich meine sogar, das wäre die Empfehlung der Kammer. Bei uns in der Schule ist das auch total unterscheidlich, manche müssen richtige Berichte schreiben und manche eben nur Stichworte.

Hier im Betrieb ist das egal, liegt ganz an uns, also vorzeigen müssen wir hier nichts. Nur sollte es ja eben in unserem Ermessen liegen, damit wir auf die Abschlussprüfung gut vorbereitet sind, und nicht dann eben erst mit dem Berichtsheft beginnen... also ganz wie wir das möchten.
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wifey
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#10

25.10.2005, 16:30

Braucht man das Berichtsheft nicht mehr für die Zwischen- bzw. Abschlussprüfung vorlegen ??? :wirr
Viele Grüße

ich
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