Terminsgebühr nochmal abrechnen ?

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maulenta
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#1

08.01.2009, 06:30

Chef war beim gerichtlichen Termin. Ist schon ein wenig her. Wir haben auch schon die Verfahrens- und Terminsgebühr abgerechnet.
Jetzt war in der Sache noch ein Gerichtstermin. kann ich hier noch was abrechnen?
niesel
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#2

08.01.2009, 08:15

nein eigentlich nicht, wenn es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt

nach meiner Meinung geht sowas in Strafsachen aber sonst hätte ich das noch nicht gehört
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Gelini
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#3

08.01.2009, 08:19

Richtig, im Zivilrecht entsteht die Terminsgebühr nur ein einziges Mal, egal wieviele Termine hiernach noch kommen.
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sunshine24
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#4

08.01.2009, 08:26

Es sei denn, es liegen 2 Jahre dazwischen, steht glaub ich in § 15 Abs. 5 RVG, dann können die Gebühren nochmal anfallen, sonst nicht
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
tiko73

#5

09.01.2009, 08:21

Aber nur, wenn der Auftrag erledigt war, und man dann nach 2 Jahren wieder in dieser Sache beauftragt war, gilt das, was sunshine geschrieben hat.
Wenn nur einfach 2 Jahre zwischen den GTs waren, kriegt man trotzdem in Zivilsachen nicht zweimal die TG. Im Normalfall wird ja auch zwischen den Terminen weiter schriftsätzlich verhandelt.
gkutes

#6

09.01.2009, 09:48

wenn sich der streitwert erhöht, kannst du auch noch mal eine TG abrechnen. Die alte TG musst du aber anrechnen, so dass am ende auch wieder nur eine dasteht
FrauK

#8

09.01.2009, 19:54

Die Terminsgebühr entsteht in allen Verfahren nur EINMAL, außer in strafrechtlichen Angelegenheiten.

Dort verhält es sich folgendermaßen:

MEHRERE Termine (StA, Behörde) an einem Tag (sehr selten) gelten als EIN Termin.

Bis zu DREI Termine an verschiedenen Tagen werden mit EINER Terminsgebühr (4102, 4103) im vorbereitenden Verfahren und im Hauptverfahren in jedem Rechtszug abgegolten.
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Adora Belle
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#9

12.01.2009, 10:18

Im Hauptverfahren gibt es allerdings pro (Hauptverhandlungs-)Termin eine TG.
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