Überweisung im Mahnverfahren

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Gast

#1

23.10.2005, 10:15

Hallo ich hab noch eine Frage:
Im maschinellen Mahnverfahren bekommen wir mit Erlass des Mahnbescheids die Zahlungsaufforderung für die Gerichtskosten, wobei wir ausschließlich den übersandten Überweisungsträger verwenden sollen.
Heißt das, dass wir nun nicht Online mit dem Inhalt des vorgefertigten Überweisungsträgers zahlen können, sondern tatsächlich ausschließlich diesen Überweisungsträger so bei der Bank einreichen müssen?
Erscheint mir auch unpraktisch, wenn man schon Nutzer des komfortableren Online-Bankings ist. Muss ich mich da umstellen?
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wifey
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#2

23.10.2005, 13:57

Hallo !!!

Nein, Du mußt nicht den mitgesandten Überweisungsträger verwenden!!!

Habt Ihr vielleicht schon mal darüber nachgedacht, die Kosten für die Mahnbescheide per Lastschrift zu bezahlen?
Das machen wir jetzt seit ca 6 Monaten und es funktioniert problemlos.
Viele Grüße

ich
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