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Vergleich widerrufen!

Verfasst: 15.12.2008, 15:38
von teufelchen901
Hallo,

wenn ich für den Mandanten einen gerichtlich geschlossenen Vergleich widerrufen soll. Wie soll das in etwa aussehen, muss ich irgendwas beachten?

Gruß Nicole

Verfasst: 15.12.2008, 15:39
von LuzZi
Ich glaube, es reicht aus wenn du schreibst "hiermit widerrufen wir den gerichtlich geschlossenen Vergleich vom ... innerhalb der Widerrufsfrist.".

Ich weiß allerdings nicht, ob das begründet werden muss.

Verfasst: 15.12.2008, 15:41
von PeeDee
:zustimm

würde auch reichen "...wird der Vergeich wiederrufen."

Gibt nichts zu beachten dabei.

Verfasst: 15.12.2008, 15:41
von UschiR
:zustimm Luzzi!

Eine Begründung braucht nicht dabei.

Verfasst: 15.12.2008, 16:11
von Smilie
jup - kann ich nur :zustimm - kleiner Dreizeiler ans Gericht reicht vollkommen aus.

Verfasst: 16.12.2008, 07:29
von niesel
:zustimm

Verfasst: 16.12.2008, 07:53
von Davy Jones’ Locker
Vorausgesetzt natürlich, dass sich der Widerruf im Vergleich überhaupt vorbehalten wurde.