Hallo...
Mache meine Abschlussprüfung im Sommer 2009, also die schriftliche im April 2009.
Meine Frage ist folgende:
Weiß jemand, wieviel Schultage ich in den 3 Jahren Ausbildungszeit fehlen darf, um noch zur Prüfung zugelassen zu werden? Bei mir spielt das wirklich eine Rolle, da ich nächstes Jahr, also ab Mitte Januar kaum noch in der Schule sein werde, da ich dann in den Mutterschutz gehe. Ich werde wohl nur noch zu den Prüfungen (sofern ich zugelassen werde) und Klausuren da sein.
Bisher konnte mir niemand genau sagen, wieviel Tage ich fehlen darf.
LG Pünktchen
Fehlzeiten Berufsschule
Deine zuständige Kammer anrufen! Die können immer weiterhelfen!
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- PeeDee
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Bescheid weiß ich nicht wiklich, ich hab da noch was im Ohr von wengen mehr als 1/3 darfs nicht sein... aber wissen ist anders.
Wobei ich denke, dass die bei Mutterschutz schon versuchen, dass Du die Prüfung machen kannst.
Mein Lehrer damals in der Berufsschule und auch hier die Kammer haben immer ihr Bestes getan, dass das funktioniert!
Ich kann also auch nur empfehlen auf jeden Fall mit dem Lehrer und der Kammer zu sprechen.
Wobei ich denke, dass die bei Mutterschutz schon versuchen, dass Du die Prüfung machen kannst.
Mein Lehrer damals in der Berufsschule und auch hier die Kammer haben immer ihr Bestes getan, dass das funktioniert!
Ich kann also auch nur empfehlen auf jeden Fall mit dem Lehrer und der Kammer zu sprechen.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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- schneeflocke
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Das ist ein ganz anderes Thema.Cindy.loves.cookies hat geschrieben: xxxx Tante Edith von wifey xxxxx
Es geht hier nicht um die Verhütung von Schwangerschaften sondern darum, wie es nun weiter geht.
Hier müssen Lösungen gesucht werden.
Besteht keine Möglichkeit -auch mit Baby- den Berufsschulunterricht auch weiterhin zu besuchen?
Keine Oma, Uroma oder sonstige Person zum Babysitten im Einsatz?
Ansonsten muß sicherlich für Dich eine individuelle Lösung gefunden werden.
Alles Liebe
Chris
Solche Dinge passieren halt manchmal. Ich hatte auch jemanden in meiner Klasse mit diesem Problem. Aber da ging es eher darum, dass sie nicht mehr vollzeit arbeiten konnte. Aber da haben sich die Lehrer für sie eingesetzt. Es gibt ja an jeder Schule Vertrauenslehrer.
- Kasimir1603
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Der Besuch der Berufsschule und die Teilnahme an Prüfungen fallen nicht unter das Beschäftigungsverbot gem. MuSchuG. Also dürftest Du die Berufsschule besuchen.
Gibt es keine Möglichkeit den/ oder die Kleine mitzunehmen? Dann halten sich die Fehlzeiten in Grenzen
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Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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- Kennt alle Akten auswendig
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Bei mir in der Berufsschule gabs ein "Kinderzimmer", wo die Kinder der Schülerinnen betreut wurden. Das gabs auch für die ganz kleinen. Eine aus meiner damaligen Klasse hatte das auch in Anspruch genommen und ihr Baby war damals drei Monate.
- schneeflocke
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Hallo Pünktchen,
geht es jetzt nur um den Mutterschutz vor der Entbindung oder willst Du auch nach der Geburt nicht regelmäßig am Unterricht teilnehmen?
geht es jetzt nur um den Mutterschutz vor der Entbindung oder willst Du auch nach der Geburt nicht regelmäßig am Unterricht teilnehmen?