Mahnbescheid (vorgerichtliche Kosten)

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DieFreundlichenTippsen
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#1

19.11.2008, 22:41

Hey. Im Mahnbescheid kann man ja auch die vorgerichtlichen Kosten eines Anwalts angeben. In einer Sache bei uns habe ich den Betrag für unser Honorar also für die vorgerichtliche Tätigkeit eingetragen (also einmal 1,3 Geschäftssgebühr,Post- &Telekom&MWST). Dann kam aber eine Monierung vom Gericht, dass der Betrag zu hoch erscheint. unter Hinweis auf die Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG. Warum? Das waren doch die Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit. Ich rechne erst später an, wenn ich eine komplette Abrechnung erstelle? Muss ich im Mahnbescheid schon vorher die 1,3 Geschäftsgebühr anrechnen und dann den Betrag dort eintragen oder wie?
niesel
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#2

20.11.2008, 05:27

also vorgerichtliche kosten sind diese, die du genannt hast

ich hatte auch schon einmal eine monierung wegen eines angeblich falschen wertes, habe mich jedoch nicht örgern lassen und dasselbe noch einmal reingeschrieben

würde ich jetzt auch noch einmal machen, wenn die gebühren noch einmal nachgerechnet wurden
GossipGirl
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#3

20.11.2008, 08:11

Also im Mahnbescheid kannst du nur die hältige GG plus Auslagen (in voller Höhe) geltend machen. Alles andere wird das Gericht immer monieren...
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#4

20.11.2008, 09:14

Also ich mach immer ein Beiblatt mit der Berechnung - in der dann auch der Minderungsbetrag mit ersichtlich ist.

Hast Du den mit angegeben?

Beim Online-MB soll es wohl auch ein Feld geben, in dem der GW für die vorgerlichtliche Tätigkeit eingetragen werden kann.

Sonst einfach mal beim Mahngericht anrufen und mit dem zuständigen Rechtspfleger telefonieren. Hier in Berlin sind die immer ganz dolle nett und ändern das dann gleich bzw. korrigieren das und weiter gehts.
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#5

20.11.2008, 18:15

Also wir hatten auch schon mal unseren Ärger damit...Der ist nun endlich vorbei. Haben es jetzt alle verstanden ;-))

Wir schreiben den vollen Betrag also 1,3 + P.uT. + Mwst (wenn nicht vorsteuerabzugsberechtigt) als Rechtsanwaltskosten und dann noch den Minderungsbetrag gem. 3305 (reine 0,65 Geschäftsgebühr).

Vielleicht hattet ihr vorher aber auch einen höheren Geschäftswert! Da hatten wir bei den Barcode-MB auch ein extra Feld für (wenn abweichend), aber nun, da ja alles elektronisch verschickt wird, gibt es das wieder nicht. Eigentlich schade!
DieFreundlichenTippsen
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#6

20.11.2008, 20:07

wo trage ich denn den Minderungsbetrag ein? Da ist ja nur ein Feld für ein Betrag?
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#7

20.11.2008, 20:11

GossipGirl hat geschrieben:Also im Mahnbescheid kannst du nur die hältige GG plus Auslagen (in voller Höhe) geltend machen..
das ist falsch, weil dir dann bei den Kosten die Hälfte der VG fehlt!!
BeaBunny
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#8

20.11.2008, 22:40

Genau im MB macht man auf jeden Fall die volle GF geltend und unter sonstige Auslagen kommen dann die 0,65 GF (reine Gebühr) in Ansatz mit Bezeichnung "Minderungsbetrag 3305" und bloß so ausschreiben, weil sonst Monierung
DieFreundlichenTippsen
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#9

21.11.2008, 14:42

Danke!!!!!!!!!!!!!!
JonesJess
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#10

21.11.2008, 14:46

Die gleiche Monierung haben wir heute auch bekommen. Frage mich nur, wieso die Rechtspfleger das alle scheinbar nicht wissen?! Grmmml

Muss Montag nochmal anrufen. Keine Lust, den langen Fragebogen, den sie scheinbar neuerdings immer mitschicken, noch auszufüllen. Langsam muss es doch auch bei Gericht durchgesickert sein...
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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