Fahrtkosten von Partei erstattungsfähig?

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Blub
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#1

12.11.2008, 10:27

Folgender Fall:

Partei wohnt in Berlin. Anwalt in Frankfurt. Gericht in Memmingen.

Partei macht nun im Kostenfestsetzungsantrag Fahrtkosten von Berlin nach Memmingen geltend. Sind diese erstattungsfähig?
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#2

12.11.2008, 10:43

Ja. Weil Partei kann sich grundsätzlich RA am Wohnort sprich Berlin nehmen. Die Fahrtkosten sind dann erstattungsfähig.

Alternativ würden auch die Kosten der Partei für eine fiktive Fahrt nach Memmingen zu einem RA dort gehen.

Die dürften aber nicht höher sein als die Kosten eines Terminvertreters. Das würde ich mal prüfen und wenn sie es doch sind, würde ich einwenden, dass die Fahrtkosten eben auf diese Kosten des UBV zu kürzen sind.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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susannen aus s.

#3

12.11.2008, 10:52

Also, der Berliner Mandant nimmt einen Anwalt in Frankfurt und macht jetzt seine eigenen Fahrtkosten nach Memmingen geltend? Ist wohl soweit richtig, wenn diese als Parteiinformationskosten geltend gemacht werden, allerdings dürfte dann nicht der Frankfurter Anwalt auch noch Kosten für Fahrten etc. nach Memmingen geltend machen. Sonst müsste es stimmen.
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Blub
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#4

12.11.2008, 10:55

und wenn ich dann sage, dass die Fahrtkosten der Partei auf die Kosten des Terminsvertreters zu kürzen sind, wie ist das dann mit Fahrkosten und Abwesenheitsgeld vom Hauptbevollmächtigten Anwalt? Die sind ja dann auch automatisch zu kürzen oder?

Ich steh irgendwie gerade voll auf dem Schlauch..

Folgendes:

Fahrtkosten Parte von Berlin nach Memmingen: 396 €
Fahrtkosten Anwalt von Frankfurt nach Memmingen: 210 €

Kosten eines Unterbevollmächtigten: 367,90 €


ABER:

Gegner hat im Kostenfestsetzungsantag nur Fahrtkosten von Mandant (also Berlin-Memmingen) nach RVG 7004 geltend gemacht + Steuer darauf berechnet.

Ich bin nun am überlegen, ob wir hiergegen vorgehen sollen oder nicht. Ist halt das Risiko das ich im Moment sehe, dass der Anwalt evtl. dann noch seine Fahrtkosten geltend machen könnt und dann müssten wir mehr zahlen, als bisher beantragt ist.
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Blub
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#5

12.11.2008, 14:07

Ist das nun so richtig, wie der Gegner vorgeht?
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Blub
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#6

13.11.2008, 08:24

Darf der Gegenanwalt nun noch Fahrtkosten geltend machen??
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