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Gofi
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#11

28.09.2006, 16:34

@Feuergirl
:zustimm

Ich war schon am verzweifeln, ich dachte an mir wäre irgendetwas vorbeigezogen. Danke!

@Sternchen
Kenne ich überhaupt nicht, den Abzug für die Kinder. Wird bei unserem AG nicht gemacht!

Frage: und was ist mit den 25 %?

Gruß Fiona
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Gast

#12

28.09.2006, 16:49

Hallo Feuergirl, es kommt auf den SW bei der Berechnung der PKH Abrechnung an erst ab 3.000 € oder so nimmt man die TAbelle nach 49 RVG
Gast

#13

28.09.2006, 16:56

Hallo Feuergirl. Das mit den 25 % kenn ich leider auch nicht. Wenn euer Gericht das nicht abzieht auch gut um so mehr bleibt für euch. Ist von jeden AG unterschiedlich, manche ziehen etwas ab andere nicht.
refana87
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#14

28.09.2006, 16:57

@Sternchen
Ja die fängt an bei 3.500,00 €
Aber daher ich weiß, dass sie RA-Mirco hat ist es ja nicht schlimm. Aber ansonsten stimmt alles oder? Was ist mit dem Arbeitslosengeld? Selbe Meinung?
Gast

#15

28.09.2006, 17:14

Feuergirl: ja würde ich auch sagen. Aber bei unserem Programm muss man angeben nach welchem § (13 o. 49) abgerechnet werden muss bei euerem Programm auch?
refana87
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#16

28.09.2006, 17:21

Nee bei uns zeigt der beide Möglichkeiten an und bei nem Gegenstandswert von unter 3.500,00 € ist es eben bei beiden das Selbe. Der zeigt beides an, weil theoretisch dem Anwalt die Gebühren aus § 13 zustehen.
Gast

#17

28.09.2006, 17:23

Feuergirl: das bei PKW nur die GK getragen werden ist aber falsch
refana87
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#18

28.09.2006, 17:25

Ja klar ist das falsch. Ich weiß auch nicht wie sie darauf kommt.

@ Sevi83
Wie kommst Du darauf?
refana87
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#19

28.09.2006, 17:27

So hab jetzt erst mal Feierabend! :D
Gofi
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#20

28.09.2006, 17:30

Nochmals wegen dem Gw Scheidung:

gem. § 48 Abs. 3 GKG ist für die Einkommensverhältnisse das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Eheleute, mind. EUR 2.000,00 einzusetzen.

Viele Grüße Fiona
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