@Feuergirl
Ich war schon am verzweifeln, ich dachte an mir wäre irgendetwas vorbeigezogen. Danke!
@Sternchen
Kenne ich überhaupt nicht, den Abzug für die Kinder. Wird bei unserem AG nicht gemacht!
Frage: und was ist mit den 25 %?
Gruß Fiona
FamR
Hallo Feuergirl, es kommt auf den SW bei der Berechnung der PKH Abrechnung an erst ab 3.000 € oder so nimmt man die TAbelle nach 49 RVG
Hallo Feuergirl. Das mit den 25 % kenn ich leider auch nicht. Wenn euer Gericht das nicht abzieht auch gut um so mehr bleibt für euch. Ist von jeden AG unterschiedlich, manche ziehen etwas ab andere nicht.
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@Sternchen
Ja die fängt an bei 3.500,00 €
Aber daher ich weiß, dass sie RA-Mirco hat ist es ja nicht schlimm. Aber ansonsten stimmt alles oder? Was ist mit dem Arbeitslosengeld? Selbe Meinung?
Ja die fängt an bei 3.500,00 €
Aber daher ich weiß, dass sie RA-Mirco hat ist es ja nicht schlimm. Aber ansonsten stimmt alles oder? Was ist mit dem Arbeitslosengeld? Selbe Meinung?
Feuergirl: ja würde ich auch sagen. Aber bei unserem Programm muss man angeben nach welchem § (13 o. 49) abgerechnet werden muss bei euerem Programm auch?
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Nee bei uns zeigt der beide Möglichkeiten an und bei nem Gegenstandswert von unter 3.500,00 € ist es eben bei beiden das Selbe. Der zeigt beides an, weil theoretisch dem Anwalt die Gebühren aus § 13 zustehen.
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Nochmals wegen dem Gw Scheidung:
gem. § 48 Abs. 3 GKG ist für die Einkommensverhältnisse das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Eheleute, mind. EUR 2.000,00 einzusetzen.
Viele Grüße Fiona
gem. § 48 Abs. 3 GKG ist für die Einkommensverhältnisse das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Eheleute, mind. EUR 2.000,00 einzusetzen.
Viele Grüße Fiona
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.