Antrag auf Ruhen des Verfahrens

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wifey
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#11

18.10.2005, 15:57

@ Andreas: nur die übliche Anspruchsbegründungsfrist von 14 Tagen (und unsere Juristen möchten gerne, dass die eingehalten wird)
Viele Grüße

ich
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wifey
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#12

18.10.2005, 16:03

:oops: Katja, jetzt wollte ich noch für Dich ne Antwort dranhängen und klicke auf Absenden.
Jetzt also - ganz alleine für Dich:

Da ich davon ausgehe, dass die unser Angebot nehmen und ganz unsanft in Ablage P entsorgen, brauche ich das Gericht damit noch nicht belästigen. An sich ist Deine Idee ja prima, aber wenn die das Wort Gericht hören fallen die glaube in Ohnmacht.
Wir hatten es vor dem MB schon ein paar mal außergerichtlich probiert - es kam keine Reaktion.
Dann habe ich den MB beantragt, da wurde dann Widerspruch gegen die Kosten eingelegt - mehr aber auch nicht - na ja und irgendwann war es sogar uns zu blöd und wir haben die weiteren GK eingezahlt

Jetzt fangen die an und :heul und ich soll mal wieder zusehen wie ich es hinkriege. :roll:
Viele Grüße

ich
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happykitcat
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#13

18.10.2005, 16:26

Hi Tanja,

ist ja auch nur ein kleiner Hinweis für dich gewesen, falls die doch mit der Ratenzahlung einverstanden sind. :wink:

Aber wir werden sehen.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pc
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Andreas

#14

18.10.2005, 16:40

@Tanja:

Immer diese Juristen :lol:

Laß den Schuldner doch heulen, oder heulen Eure Juristen ? :wink:
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wifey
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#15

19.10.2005, 08:04

Moin Andreas,

unsere Schuldner heulen nicht (bis auf eine Ausnahme). Meistens sind es unsere Juristen, die mit dieser bösen Welt nicht klar kommen. :teufel
Viele Grüße

ich
Andreas

#16

19.10.2005, 08:51

Das dachte ich mir :lolaway
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#17

19.10.2005, 09:11

:moin

Habe gerade die Antwort auf unsere Ratenzahlungsvereinbarung erhalten:
1. die geforderten Raten sind viel zu hoch
2. der Schuldner ist ein ganz armes Sch... ähm.... Wesen
3. Gegenangebot: max. mtl. 50 % der von uns geforderten Raten und wir sollen gefälligst die Klage zurücknehmen und garantieren, dass es keine weiteren Kosten gibt

Hallo?!?!? Das ist doch :krank

Mal schauen, wie es weiter geht. Muss jetzt erst mal :tel
Viele Grüße

ich
Andreas

#18

19.10.2005, 09:54

Ich würde mich frech für die Antwort bedanken und mitteilen, daß das Klageverfahren inkl. anschließender ZV-Maßnahmen nun fortgesetzt wird.

Sollten sich die Schuldner dann doch noch zu ner für beide Seiten annehmbaren Lösung bereitfinden, mögen sie Euch erneut kontaktieren.

Büschen Druck machen :teufel
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#19

19.10.2005, 10:08

Wenn ich so dürfte wie ich könnte *schnief*

Aber in diesem Unternehmen wird eher nach dem Motto gearbeitet: Lieber den Piepmatz in der Hand, als die Schwerhörige auf dem Dach! :frust

Ich muß doch mal mit der Geschäftsführung sprechen, ob ich nicht ne eigene (Inkasso)-Abteilung bekomme
Viele Grüße

ich
Andreas

#20

19.10.2005, 10:49

Vielleicht solltest du mal intensiv drauf hinarbeiten, einen etwas größeren Handlungsspielraum zu kriegen. DU bist ja schließlich diejenige, die nah am Feind ist und seine Waffen immer zu spüren kriegt.

Das Verfahrensrechtliche dürfen die Juristen ja gerne für sich behalten, auf dem Spielplatz wollt' ich (und du wahrscheinlich auch) eh nicht gern spielen :wink:
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