Aktenauszug für Haftpflichversicherung

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schneeflocke
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#21

04.11.2008, 21:52

Für die Übersendung eines Aktenauszugs kannst Du

einen Pauschalbetrag von 26,00 €
+ Anzahl der Kopien
+ Gebühr von 12,00 €
+ Mwst

der Versicherung in Rechnung stellen.
So machen wir das auch.

Aber mir wurde gesagt, dass die Gebühr von 12,00 Euro nicht mit der MWSt. belegt wird und sie kommt also an den Schluss der Rechnung nach der MWSt. ,der Anzahl der Kopien und den 26,00 Euro.

Oder wurde mir das falsch erklärt?
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skugga
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#22

04.11.2008, 21:54

Da streiten sich mitunter die Geister. Ich folge da allerdings der Meinung der OFD Karlsruhe. Die 12,00 € sind Honorarauslagen, i. e. sie sind steuerbar und kommen somit VOR der Mehrwertsteuer.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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schneeflocke
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#23

04.11.2008, 21:58

Sowas hab ich fast befürchtet. Mir wurde es tatsächlich von einer damaligen Bürovorsteherin so erklärt, die ist zwar seit 100 Jahren nicht mehr bei uns, aber wir machen es immer noch so.......

Es wurde auch seitdem nie mehr von jemanden hinterfragt. :wink:

Dennoch Danke für die Info.
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sunshine24
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#24

04.11.2008, 22:07

Seit ein paar Wochen machen wir das nun auch so, dass wir die 12,00 € vor die MwSt setzen, somit hierauf auch diese anfällt!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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skugga
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#25

04.11.2008, 22:42

Och, schneeflocke, gräm Dich nicht; mal abgesehen davon, dass es unendlich viele so machen und ich mich regelmäßig mit Versicherungen über die MwSt. auf die 12 Öcken rumstreiten muss, wurde das letzthin auch meinen "Bürokindern" in der Berufsschule so gesagt. Manchmal komm ich mir so alt vor... :omi
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rena
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#26

12.11.2008, 09:07

Huhu,

haben heute ein Schreiben erhalten, in der Versicherung einen Aktenauszug gegen Erstattung der üblichen Gebühren anfordert.

Die schreibt aber, dass wir die Rechnung netto stellen sollen gem. Umsatzsteuergesetz????
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rena
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#27

12.11.2008, 11:18

Keine Anregungen??
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Smilie
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#28

12.11.2008, 11:22

Die schreibt aber, dass wir die Rechnung netto stellen sollen gem. Umsatzsteuergesetz????
Hä? Versteh ich nicht. Für Eure Tätigkeit fällt die Steuer an. Ob die Gegenseite die dann für sich abziehen kann, spielt für Euch doch keine Rolle. Ich würde ne Rechung schreiben inkl. USt - die aber den Nettobetrag vor der Steuer ausweist und ende. Sollen die sich doch selber kümmern.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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#29

12.11.2008, 14:41

Du stellst der Versicherung

Gebühr für Aktenauszug € 26,00
+ Kopien der Akte
+ Aktenüberlassungsgebühr € 12,00
+ Mwst

in Rechnung. Die € 12,00 sind vor die Mehrwertsteuer zu setzen.
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#30

12.11.2008, 14:48

Vielen Dank, seh ich auch so!
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